
DÜSSELDORF. Nach über fünfzig Jahren werden die Anlageregeln für offene Immobilienfonds entscheidend geändert. Damit zieht der Gesetzgeber Konsequenzen aus dem Herdentrieb von Investoren in der Finanzkrise. Vor allem Großanleger hatten schlagartig große Summen aus den Immobilienfonds abgezogen, die daraufhin die Notbremse zogen und die Rückzahlungen stoppten. Derzeit sind hierzulande noch rund 24 Milliarden Euro in neun Immobilienfonds für Kleinanleger blockiert.
Die wesentlichen Punkte des neuen Investmentrechts stehen bereits fest. Statt börsentäglich Anteile gegen Geld tauschen zu können, gilt ab 2013 eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren und eine einjährige Kündigungsfrist. Wer rechtzeitig kündigt, kommt dann frühestens nach zwei Jahren an sein Geld. So interpretiert der Fondsverband BVI den bisher bekannten Gesetzestext. Um Kleinanleger nicht in Geldnot zu bringen, erlaubt der Gesetzgeber ihnen, bis zu 30 000 Euro pro Halbjahr abzuziehen.
"Wir kommen gut aus mit der 30 000-Euro-Regelung", sagt Frank Billand, Geschäftsführer der Union Investment Real Estate, eines führenden Anbieters. Kein Wunder: Im Schnitt haben seine Kunden genau diesen Betrag investiert.
Bei den Konkurrenten Deka Immobilien und SEB Asset Management (SEB AM) sieht es ähnlich aus. Ihnen haben die Anleger im Schnitt 22 000 beziehungsweise 8 800 Euro anvertraut. Wer mehr als 30 000 Euro investieren und dennoch liquide bleiben möchte, kann sein Geld auf verschiedene Fonds verteilen. Damit würde er nebenbei das Risiko breiter streuen.
"Die neuen Regeln helfen allen offenen Immobilienfonds, auch denen, die zurzeit keine Anteile zurücknehmen", sagt SEB-AM-Chefin Barbara Knoflach, die außerdem im Vorstand des BVI für offenen Immobilienfonds spricht.
Zudem hat die Branche den Vorstoß abgebügelt, dass bei der Rückgabe von Anteilen bis zu zwei Jahren nach Ablauf der Mindesthaltedauer Abschläge fällig werden. Wissenschaftler sehen das aber skeptisch. "Die Abschläge hätten Anleger motiviert, länger in den Fonds zu bleiben", kritisiert Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg. Die einjährige Kündigungsfrist wirke einer kurzfristigen Anlagestrategie nur begrenzt entgegen, meint er.
Das ist keine Änderung, sondern nur die Anpassung der Rechtslage an die Realität. Die Überschriften-Zeile ist weit überdramatisiert.





1 Kommentar
Alle Kommentare lesen