Anleihen

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Anleihen: Klagewelle gegen Griechenland rollt an

Tausende Kleinanleger fühlen sich getäuscht. Sie wollen das Geld zurück, das sie mit Griechenland-Anleihen verloren haben. Die ersten Klagen sind nun bei einem deutschen Gericht eingegangen.

Anleger klagen gegen Griechenland auf volle Rückzahlung der Anleihen. Quelle: dapd
Anleger klagen gegen Griechenland auf volle Rückzahlung der Anleihen.Quelle: dapd

KielDeutsche Anleger wollen von Griechenland ihr Geld zurück. Beim Landgericht Kiel sind die bundesweit ersten Klagen auf Rückzahlung von griechischen Anleihen eingereicht worden. Ein Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht der „Kieler Nachrichten“. In den kommenden Wochen würden in mehreren deutschen Großstädten, wo Käufer von Griechenland-Anleihen wohnen, weitere Klagen vor den Landgerichten folgen. Zudem sollen sich Anleger aus kleineren Ortschaften in ganz Deutschland zu einer Klagegemeinschaft zusammenfinden, um die Kosten für das juristische Verfahren im Rahmen zu halten.

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Die Folgen eines „Grexit“

  • Der Zusammenbruch

    Sollte Griechenland nicht bald zu einer stabilen politischen Ordnung zurückfinden, wäre eine Pleite des Staates spätestens im Sommer wohl unausweichlich. In einem solchen Fall würde wohl auch die EZB griechische Banken gemäß ihren Statuten nicht mehr als Geschäftspartner bei ihren Refinanzierungsgeschäften mit dem Banksektor akzeptieren können. Sie wären also nicht mehr refinanzierungsfähig und dürften auf den Bankrott zusteuern. Dies wäre das Ende eines griechischen Finanzsektors in der Euro-Zone - der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel wäre dann nicht mehr zu halten.

  • Der Übergang

    Am Beginn eines Übergangs müssten alleine schon wegen der nötigen technischen Umstellung von Millionen Konten, aber auch um eine Panik und lange Schlangen vor den Banken zu verhindern, die Institute des Landes für einige Tage - vermutlich gut eine Woche - geschlossen bleiben. Parallel würde der gesamte Kapitalverkehr mit dem Ausland für diesen Zeitraum zum Erliegen kommen. In dem Zeitfenster könnte dann die Währungsreform vorbereitet werden - ein banktechnisch und politisch komplizierter Prozess. Unter anderem müssten zahlreiche neue Gesetze erlassen werden. Die Hüter der neuen Währung, also die Notenbanker in Athen, müssten unter anderem eine neue Mindestreservequote und einen neuen Leitzins für ihre Banken beschließen. Zudem müssten sie Vorbereitungen für den so gut wie sicheren Fall treffen, dass die neue griechische Währung am Devisenmarkt massiv abwertet.

  • Die neue Währung

    Wahrscheinlich würde in Griechenland eine neue Währung in zwei Stufen eingeführt. Während sie auf Konten als Buchgeld mehr oder weniger per Knopfdruck umgestellt werden könnte, bräuchte die Bargeldeinführung mehr Zeit - schließlich müssten Münzen geprägt und Geldscheine gedruckt werden. Anschließend müsste das Geld im Land verteilt werden - eine logistische Herkulesaufgabe. In dieser Phase könnte der Euro weiterhin als Tauschmittel für den Alltag fungieren. Hier gibt es eine Art Vorbild: Das Balkanland Montenegro verwendet den Euro bereits einseitig als Zahlungsmittel im Bargeldverkehr, ohne dass es offiziell Mitglied der Euro-Zone ist.

  • Der Scherbenhaufen

    Nach der Währungsreform käme innerhalb des europäischen Systems der Zentralbanken das große Aufräumen. Hier rückt das Großbezahlsystem der Notenbanken, Target II, ins Zentrum. Die Zentralbank in Athen hat innerhalb des Systems Verbindlichkeiten gegenüber der EZB in Höhe von rund 100 Milliarden Euro. Hinzu kämen Forderungen der Euro-Notenbanken aus dem umstrittenen Kauf griechischer Staatsanleihen seit Mai 2010 - geschätzt zwischen 40 und 50 Milliarden Euro. Rechnet man diese Posten zusammen steht Athen alleine beim Eurosystem aus EZB, Bundesbank & Co. mit bis zu 150 Milliarden Euro in der Kreide.

    Auf die Bundesbank entfielen nach dem Kapitalschlüssel der EZB etwas mehr als ein Viertel, also etwa 40 Milliarden Euro. Möglich wäre nun, dass die Griechen das Geld über einen langen Zeitraum, eventuell viele Jahrzehnte, abzahlen. Auch eine Lastenteilung zwischen der Zentralbank in Athen, der EZB und den verbleibenden 16 Euro-Notenbanken ist denkbar.

    Im schlimmsten Fall, also wenn Griechenland nicht zahlen will oder kann, müsste die Bundesbank Abschreibungen vornehmen und/oder ihre Risikovorsorge erhöhen. Bundesbankgewinne und damit eine jährliche Entlastung des Bundeshaushalts wären dann für lange Zeit Geschichte. Dass diese Belastung der Bundesbank deutlich höher ausfiele als ihr derzeitiges Eigenkapital von fünf Milliarden Euro wäre kein Problem, da Notenbanken im Gegensatz zu normalen Instituten auch mit negativen Eigenkapital operieren können. Die Bundesbank selbst hat dies etwa in den 1970er-Jahren einige Jahre selbst praktiziert. (redigiert von Sören Amelang)

Die DSW hatte bereits im März die Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen (AGA) gegründet, um auf juristischem Weg gegen den verordneten Forderungsverzicht vorzugehen. Die AGA vertrete rund 4000 Anleger mit einem Vermögen von 170 Millionen Euro. Sie haben rund 80 Prozent ihres Einsatzes beim griechischen Schuldenschnitt verloren. Im Durchschnitt handele es sich um Anlagen in der Größenordnung von rund 25 000 Euro, sagte der Sprecher.

Die DSW empfiehlt Anlegern, Klagen an ihrem Wohnort einzureichen. Diese könnten dann gebündelt werden, was die Anwaltskosten um 50 bis 80 Prozent drücken könnte. Anders als in den USA seien Sammel- oder Musterklagen nicht möglich. "Wer Geld haben will, muss selbst klagen", sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Die DSW zielt mit ihrer "Arbeitsgemeinschaft Griechenland-Anleihen" auf Anleger, "die noch in der heilen Welt gekauft haben", sagte Tüngler. Spekulanten, die spät Anleihen zu Niedrigkursen gekauft hätten, um Geld zu machen, sollten nicht mit ins Boot genommen werden.

So geht es weiter in Griechenland

  • Unter Zeitdruck

    Griechenland muss nach den Parlamentswahlen nun versuchen, eine handlungsfähige Regierung zu bilden. Das Land hat voraussichtlich noch bis Mitte Juli Geld, um Renten und Löhne von Staatsbediensteten zu bezahlen. Auch das Sparprogramm für 2013 und 2014 ist noch nicht mit den Geldgebern geklärt.

  • Auftrag zur Regierungsbildung

    Das Verfahren zur Bildung einer Koalitionsregierung ist definiert im Artikel 37 der griechischen Verfassung. Demnach wird Staatspräsident Karolos Papoulias den Chef der stärksten Partei Nea Dimokratia (ND), Antonis Samaras, mit den Sondierungen beauftragen. Die konservative Nea Dimokratia bekam bei den Wahlen am 17. Juni 29,66 Prozent und 129 Abgeordnete. Das Mandat gilt für drei Tage.
    Scheitern diese Verhandlungen, erhält der Chef des Bündnisses der Radikalen Linken (Syriza), Alexis Tsipras, ein dreitägiges Sondierungsmandat. Er hat aber bereits erklärt, er wolle in der Opposition bleiben. Die Syriza wurde zweitstärkste Kraft - mit 26,89 Prozent und 71 Abgeordneten. Dann wären die Sozialisten als drittstärkste Partei am Zug. Sie bekamen 12,28 Prozent und 33 Abgeordnete.

  • Gute Chancen für Euro-Befürworter

    Konservative und Sozialisten scheinen zu einer Koalition bereit zu sein. Im Gegensatz zu den Wahlen am 6. Mai haben sie diesmal zusammen mit 162 Abgeordneten die nötige Mehrheit im 300-köpfigen Parlament (am 6. Mai 149). Vertreten im Parlament sind auch die rechtsorientierten Populisten der Partei der Unabhängigen Griechen (20 Abgeordnete) sowie die kleinere Partei der Demokratischen Linken (17). An eine Kooperation mit den Rechtsradikalen (18) oder den Kommunisten (12) denkt niemand.

  • Erneutes Scheitern

    Neuwahlen stehen bevor, wenn all diese Sondierungen ohne Ergebnis bleiben. Dann würde der Präsident alle Parteivorsitzenden zu einer letzten Sondierungsrunde zusammenbringen. Dabei würde er ein letztes Mal prüfen, ob eine Koalitionsregierung gebildet werden kann. Sollte auch dies scheitern, wird das eben erst gewählte Parlament aufgelöst, und es werden Neuwahlen binnen 30 Tagen angesetzt. Das Land würde solange von einer Übergangsregierung geführt - voraussichtlich unter Leitung des Präsidenten eines der höchsten Gerichtshöfe.

Einfach wird es jedoch nicht, ein Musterurteil zu erstreiten. "Da es um viele verschiedene Anleihen geht, muss grundsätzlich für jede einzeln geklagt werden", sagte Anwalt Franz Braun. Seine Kanzlei CLLB hat am Oberlandesgericht Frankfurt/Main Klage eingereicht. "Es besteht jedoch Hoffnung, dass, wenn eine Klage in letzter Instanz erfolgreich ist, sich die Gerichte daran orientieren." Zunächst anderen das Klagen zu überlassen, dürfte sich als Nachteil erweisen. So kann etwa ein Vergleich geschlossen und darüber Stillschweigen vereinbart werden. "Zudem kann es für Vollstreckungsmaßnahmen durchaus auf den Zeitpunkt ankommen, in dem man den Titel erwirkt hat", sagt Braun.

  • 23.10.2012, 15:34 Uhrtobi59

    @EuroTanic,
    als ich die Anleihen kaufte betrugen die Zinsen 6% und die Politik führte den ESFS ein der sollte bis 2013 sicherstellen das Griechenland nicht Pleite geht, die Politik hat das Wort gebrochen und deshalb vertaut auch keiner mehr den Versprechen anderer bedrohter Länder, die könnten mir jetzt 50% Zinsen und eine ESM Garantie für Spanische Anleihen geben und ich würde trotzdem nicht zeichnen, denn wer einmal Lügt dem glaubt man nicht auch wenn er dann ....
    Ich habe mich jetzt anderweitig abgesichert und schaue dem Treiben einfach zu, ein wenig Schadenfreude empfinde ich natürlich auch.

  • 23.10.2012, 11:47 UhrKein_Mitleid

    Ich habe zu niedrigen Kursen einige CoBa-Anleihen gekauft, die gute Zinsen abwerfen und seither im Kurs gestiegen sind. Mir war beim Erwerb klar, daß CoBa pleite gehen kann, auch jetzt noch. Das ist mein Risiko. Wollen wir arglistig getäuschte Anleger sein, wenn's mal schiefgeht und uns listig die Hände reiben, wenn alles klappt? Nein, mündig und erwachsen, das gilt auch und gerade für den Umgang mit Geld!

  • 23.10.2012, 11:20 UhrG.N.

    Wieviel Krise eträgt ein Staat und wer gibt den Heuschrecken dass Recht, die Menschen und von denen nicht wenige in die Armut zu treiben.

    Es waren Thatcher in England und Schröder, Steinmeier und STEINBRÜCK in Deutschland, die das ermöglichten!!!
    Vorher gab es diese Art von Spekulationen nicht. Sie waren verboten!

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