
BERLIN. Damit können die 250 Xetra-Handelsteilnehmer rund 700 umsatzstarke Bonds vorerst nicht mehr über diese vollelektronische Plattform der Deutschen Börse handeln. „Wir bedauern diesen Schritt“, hieß es dort. Der Bondhandel auf Xetra war am 1. Dezember 2009 gestartet worden.
Die beiden Handelsteilnehmer Hellwig und Renell hatten sich im vergangenen Jahr für die Rolle des „Spezialisten“ – eines verlässliche Kurse stellenden Betreuers – beworben, jedoch keinen Zuschlag erhalten. Die Börse hatte den Xetra-Bondhandel im Spezialistenmodell aufgenommen, um Erfahrungen im vollelektronischen Handel mit diesen Wertpapieren zu gewinnen. Um die Mandate als Spezialisten hatten sich seinerzeit neun Handelsteilnehmer beworben.
Darunter befanden sich auch die beiden Häuser, die jetzt eine einstweilige Verfügung erließen. Im Auswahlverfahren um die Spezialistenrolle hatte die Börse seinerzeit drei Mandate an Close Brothers Seydler, Steubing und ICF Kursmakler vergeben. Die beiden Klageführer erhielten keine Zusage.
Ziel der nach fixen Kriterien durchgeführten Auswahl war, den Anlegern in Zukunft eine hohe Preisqualität, niedrige Kosten und eine hohe Ausführungswahrscheinlichkeit ihrer Orders zu gewährleisten. Die einstweilige Verfügung, die ohne Anhörung der Deutschen Börse ergangen ist, untersagt dieser, die beiden Klageführer durch die Beschränkung des vollelektronischen Bondhandels auf drei Spezialisten zu benachteiligen. Die Klage wurde damit begründet, die Entscheidung der Börse bedrohe die Existenz von Hellwig und Renell.
Aus Frankfurter Maklerkreisen war zu hören, dass sich Vertreter der Deutschen Börse kurz vor dem Jahreswechsel bei einem Treffen mit den beiden Klageführern vergeblich um eine Beilegung des Konflikts bemüht haben. „Die Börse konnte sich nicht erpressen lassen und hat einen vorläufigen Stopp des Xetra-Bondhandels beschlossen“, hieß es aus Frankfurter Finanzkreisen. Selbst wenn eine Aufstockung der Spezialistenzahl auf vier erwägt würde, wären die beiden Kläger wohl nicht in die engere Auswahl gekommen, hieß es.
Der Bondhandel über das Börsenparkett ist von der Unterbrechung nicht betroffen. Die Börse, die Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung eingelegt hat, hofft, dass noch im Januar ein Termin bei Gericht zustande kommen wird.




