Herr Hechtfischer, wie kann ich als Anleger schnell und einfach abschätzen, wie seriös ein Angebot eines Unternehmens ist?
Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagenrechts wird es künftig leichter machen, unseriöse Angebote zu erkennen. Auch Anbieter von Produkten des Grauen Kapitalmarkts müssen dann übersichtliche und leicht verständliche Produktionformationsblätter erstellen. Bis dahin gilt weiter der alte Grundsatz: Finger weg von Angeboten, die unaufgefordert und telefonisch unterbreitet werden.
Welchen Schutz haben die Anleger durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Grauen Kapitalmarkt?
Auch der direkte Anlegerschutz wird sich bessern, da beispielsweise die Verjährungsfrist von Ansprüchen aus Prospekthaftung anlegerfreundlich verlängert wird. Vorgesehen ist außerdem, dass Finanzanlagenvermittler über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen müssen und in einem öffentlichen Vermittlungsregister eingetragen sind.
Wie stehen die Chancen eines Anlegers, wenn er einem schwarzen Schaf mit einem vermeintlich attraktiven Angebot aufgesessen ist?
Wer dennoch an ein schwarzes Schaf gerät sollte – insbesondere wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt – im Zweifel einen Rechtsanwalt einschalten. Besondere Vorsicht kann geboten sein, wenn Anleger von Interessengemeinschaften angeschrieben werden, die ihre Hilfe anbieten und unklar bleibt, wie man an die Adressen der Betroffenen gelangt ist.





