
BRÜSSEL. Das "key investors document" fordert der federführend für die EU-Prospektrichtlinie zuständige Europaparlamentarier Wolf Klinz. Die Empfehlungen des FDP-Politikers sind Grundlage für die weiteren Beratungen über die anstehende Novelle der EU-Prospektrichtlinie.
Die EU-Kommission hatte im vergangenen Herbst vorgeschlagen, die Bestimmungen der seit 2003 gültigen Richtlinie teilweise zu vereinfachen. Ziel ist es, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und den Emittenten unnötige Kosten für den Börsenprospekt zu ersparen. "Das Parlament begrüßt den Vorschlag der Kommission im Wesentlichen, geht in einigen Punkten jedoch darüber hinaus", sagte Klinz dem Handelsblatt. Das gilt insbesondere für die Zusammenfassung des Börsenprospekts, die extrem lang und ausführlich sein kann und für Privatanleger weitgehend unverständlich ist. Die Kommission konnte sich lediglich dazu durchringen, die Zusammenfassung um für Privatanleger lesbare Informationen zu ergänzen. Klinz geht deutlich weiter und will die Zusammenfassung drastisch zusammenstreichen auf weniger als zehn Seiten. "Dieses Papier soll wesentlich kürzer, konkreter und klarer werden", heißt es im Europaparlament.
Prospektpflicht soll nur noch für Neuemissionen gelten
Klinz wendet sich außerdem gegen das Vorhaben der Kommission, die Haftung der Emittenten für den Börsenprospekt zu erweitern. Der Emittent solle zwar weiterhin für die Richtigkeit der Informationen haften, heißt es diesbezüglich in dem Bericht von Klinz, der dem Handelsblatt vorliegt. Die Haftungspflicht solle sich aber nicht darauf erstrecken, im Börsenprospekt alle wesentlichen Informationen zu geben. Die EU-Kommission hat das in ihrem Richtlinienentwurf gefordert.
Die Prospektpflicht soll zudem künftig nur noch für Neuemissionen gelten. Das bedeutet zum Beispiel, dass bei Kapitalerhöhungen kein neuer Prospekt erstellt werden muss. Dies ist in Deutschland zwar derzeit geltendes Recht, doch das könnte sich mit der Novelle der EU-Richtlinie womöglich ändern. Denn in anderen EU-Staaten gibt es für den Fall der Kapitalerhöhungen eine beschränkte Prospektpflicht. Klinz will verhindern, dass diese auf die ganze EU ausgeweitet wird.
Entfallen soll die Prospektpflicht, wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter am Firmenvermögen beteiligen. Dies solle künftig auch für Unternehmen gelten, die nicht an der Börse notiert sind. Grund dafür ist, dass mittelständische Unternehmen wegen der hohen Kosten eines Börsenprospekts vor Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zurückschrecken könnten.
Die derzeit auf zwölf Monate befristete Geltungsdauer des Börsenprospekts soll verlängert werden. Die EU-Kommission plant eine Geltungsdauer von 24 Monaten, das Parlament fordert sogar 36 Monate.
Der Wirtschaftsausschuss des Europaparlaments will am 23. März über die Novelle der EU-Prospektrichtlinie abstimmen. Im April verhandeln EU-Finanzministerrat, Europaparlament und EU-Kommission über die Richtlinie. Das Europaparlament will sie noch vor der Sommerpause verabschieden, so dass sie noch in diesem Jahr in Kraft treten kann.




