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Leerverkäufe: Bafin rüstet gegen Spekulanten

Spekulationen auf den Wertverfall von Finanzaktien sollen künftig deutlich erschwert werden. Die deutsche Finanzaufsicht will die Meldepflicht für Leerverkäufe von Aktien verschärfen. Aus der Politik gibt es Zustimmung für das Vorgehen gegen die "hochgefährlichen Transaktionen, die systemische Risiken auslösen können".

Mit schärferen Meldepflichten will die Finanzaufsicht Bafin Leerverkäufe erschweren. Quelle: dpa
Mit schärferen Meldepflichten will die Finanzaufsicht Bafin Leerverkäufe erschweren. Quelle: dpa

HB BERLIN. Die Finanzaufsicht BaFin will hochspekulative Geschäfte mit Aktien deutscher Banken und Versicherer schärfer kontrollieren. Geplant sei, die Meldepflicht für Leerverkäufe von Aktien zu verschärfen, sagten Finanzpolitiker von Union und FDP der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag. In Deutschland sind solche Geschäfte nach einem eineinhalb-jährigen Verbot seit Februar wieder erlaubt. Die schwarz-gelbe Koalition will sich in einem Entschließungsantrag am Mittwoch hinter die Pläne der Behörde stellen. Auch die US-Börsenaufsicht SEC zieht umfassende Transparenzregeln für die umstrittenen Geschäfte in Betracht.

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Bei Leerverkäufen wetten Investoren wie Hedge-Fonds auf fallende Kurse. Sie leihen sich Aktien von anderen Investoren, verkaufen diese und versuchen, sich anschließend wieder billiger einzudecken. Bei ungedeckten Leerverkäufen, die von dem Verbot betroffen waren, haben die Investoren sich nicht einmal die Aktien geliehen. Solche Spekulationen gelten als mitverantwortlich für den Zusammenbruch der US-Investmentbanken Lehman Brothers und Bear Stearns.

Welche Titel von den neuen Transparenzpflichten betroffen sein sollen, war zunächst nicht bekannt. Das Verbot von Leerverkäufen hatte sich auf elf deutsche Finanzwerte bezogen. Darunter waren Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank, Deutsche Börse und Allianz.

Im Entwurf des Entschließungsantrages des Ausschusses, der Reuters vorliegt, heißt es, bei einer erneuten Verschärfung der Situation müsse die BaFin in der Lage sein, „schnell mit durchgreifenden Maßnahmen zu handeln“. Durch mehr Transparenz könne die BaFin Missstände früher und gezielter erkennen. Eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sagte, sie könne die Angaben weder bestätigen noch dementieren. Die BaFin hatte Anfang des Monats mitgeteilt, sie prüfe die Entwicklung an den Märkten weiter und werde bei einer Verschärfung der Lage neue Leerverkaufsregeln erlassen.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses des Bundestages, Volker Wissing (FDP), sagte, bei Leerverkäufen handele es sich um „hochgefährliche Transaktionen, die systemische Risiken auslösen können“. Mehr Transparenz sei dringend erforderlich. Ein generelles Verbot von Leerverkäufen - das etwa die Linke fordert - lehnt die schwarz-gelbe Koalition allerdings ab.

Die von der BaFin geplanten Transparenzvorgaben sollen an die erwarteten Vorschläge des Ausschusses der Europäischen Wertpapieraufseher (CESR) anknüpfen. Auch in den USA steht das Thema auf der Tagesordnung. Die Börsenaufsicht SEC wird Kreisen zufolge voraussichtlich am Mittwoch über Richtlinien entscheiden. Ziel sei es, Leerverkäufe von Aktien einzudämmen, deren Kurse an einem Tag um einen bestimmten Prozentsatz fielen, sagte eine mit dem Vorhaben vertraute Person Reuters. Die SEC hatte bereits 2009 Vorschläge vorgestellt. Auch das zeitweilige Verbot von Leerverkäufen sensibler Finanztitel hatten damals Aufsichtsbehörden weltweit abgestimmt erlassen.

  • 24.02.2010, 16:40 UhrAnonymer Benutzer: Leertasche

    Leerverkäufe mit baFin-Denkfehlern: Erst Leerverkäufe zulassen und dann darüber nachdenken, wie neue Regeln für dieses Glücksspiel mit realen bezugspunkten geregelt werden könnten. Die Herren wollen ihre Notdurft verrichten ohne vorher etwas gegessen zu haben. - Geht nicht. Sollten sie eigentlich wissen.
    Leerverkäufe gehören nach wie vor verboten. Die hier sichtbare Vorreiterrolle der baFin führt bei mir zu einem fürchterlichen Gesamturteil dieser behörde bzw. deren Verantwortlichen. Aber vielleicht pflegen sie auch nur ihren Rücktrittsgedanken.

  • 24.02.2010, 13:47 UhrAnonymer Benutzer: ralf

    Man sollte das Leerverkaufen komplett verbieten. Welchen Sinn machen Leerverkäufe für die Volkswirtschaft. Wenn der Leerverkauf am Abend beim
    Glattstellen erfolgreich war, haben viele seriöse Anleger Geld verloren einige wenige Zocker was gewonnen. Nachdem die Zocker dann irgendwann Pleite sind und von Hartz leben müssen, darf das Volk für die nochmals zahlen. Deshalb wünsche ich mir das Leerverkäufe komplett und für immer verboten werden.

  • 24.02.2010, 06:29 UhrAnonymer Benutzer: Smiths

    Leerverkäufe und nackte Leerverkäufe sind KEiNE "hochgefährliche Transaktionen, die systemische Risiken auslösen können"!!! Lesen Sie bitte das -

    http://www.deraktionaer.de/xist4c/web/Wir-sind-short---und-das-ist-gut-so_id_2541__did_11570339_.htm;jsessionid=CDC8F0E5F903F611F09b23E06b1CE479

    Und bitte machen Sie endlich Schluss mit diesen Lügen in ihren populistischen, unkompetenten und völlig daneben stehenden Kommentaren, berichten und Artikeln!

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