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Bundesfinanzhof: Anleger von VIP-Filmfonds dürfen hoffen

Vom Bundesfinanzhof (BFH) kommt eine gute Nachricht für Anleger, die ihr Geld in Filmfonds des Initiators VIP gesteckt haben. Sie gewinnen nun Zeit - sofern sie nicht bereits Steuern nachgezahlt haben, wie mehrere Finanzämtern gefordert hatten.

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Der Bundesfinanzhof macht Anlegern von VIP-Filmfonds neue Hoffnung. Foto: dpa Quelle: dpa
Der Bundesfinanzhof macht Anlegern von VIP-Filmfonds neue Hoffnung. Foto: dpa Quelle: dpa

DÜSSELDORF. Dies betrifft mehrere Tausend Anleger der Fonds III und IV. Der BFH hat die Entscheidung darüber, ob Finanzämter bereits Steuern eintreiben dürfen, obwohl über die Anerkennung der Steuervorteile der beiden Filmfonds noch nicht entschieden ist, an das Finanzgericht (FG) München zurückverwiesen (Aktenzeichen IV B 126/07 und IV B 127/07). Die Fonds hatten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung von Steuernachforderungen gestellt. Allerdings kann dies höhere Nachzahlungen zur Folge haben, wenn in letzter Instanz die Steuervorteile aberkannt werden. Dann erhebt der Fiskus Zinsen auf die Nachforderung.

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Der BFH hat allerdings nicht über die Rechtmäßigkeit der steuermindernden Anfangsverluste entschieden. Das Finanzamt München II erkennt das Steuerkonzept der Fonds nicht an. Angesichts der rund 635 Mio. Euro Anlagegelder in beiden Fonds dürfte es in der Summe um weit mehr als 100 Mio. Euro Steuernachzahlungen gehen.

VIP-Chef Thierry Potok beurteilt das Urteil positiv, auch weil der BFH dem FG aufgegeben hat, im Streit zwischen VIP und Finanzamt die Höhe anerkennungsfähiger Verluste neu zu prüfen. Dabei geht es darum, ob die Einlagen tatsächlich für die Filmproduktion verwendet wurden, was vom Finanzamt bestritten wird.

Zu dem vom Ergebnis des Steuerstreits unabhängigen wirtschaftliche Erfolg der Fonds sagt Potok: "Die Anleger des Fonds Nummer drei werden ihre Einlage nahezu vollständig zurückbekommen." Zurzeit seien 96 Prozent der Einlage erwirtschaftet. Die Lücke könnte zum Teil durch den Verkauf der Rechte nach der Erstverwertung (Bibliothek) geschlossen werden. Beim Fonds IV seien dagegen sechs Jahre vor Laufzeitende 59 Prozent der Einlage eingespielt. rrl

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