SEB, Degi und Kanam äußern sich zurzeit nicht dazu, wie sie auf die Untersagungsverfügung reagieren werden. Möglicherweise vertrauen die Gesellschaften darauf, auch ohne Widerspruch im Dialog mit der Aufsicht eine Lösung zu finden, die es ermöglicht, Auszahlungspläne weiter zu bedienen und unbillige Härten gegenüber Anlegern zu vermeiden.
Dabei könnte es eine Rolle spielen, ob die Anleger, die zurzeit ihre Anteile nicht in Bargeld umwandeln können, durch die Bedienung der Ratenverträge geschädigt werden. Dies wäre der Fall, wenn die liquiden Mittel kräftig abnehmen würden. Dies allerdings dürfte kaum der Fall sein. Zumindest von den Fonds der SEB, Kanam und Degi ist bekannt, dass sich die monatlichen Abflüsse im Bereich einstelliger Millionenbeträge bewegen. Bezogen auf das Fondsvolumen sind dies Promillewerte.
Auch deswegen ist der BVI über das Vorgehen der Bafin erstaunt. Der Verband verweist darauf, dass in der gegenwärtigen Kapitalmarktkrise kein Finanzprodukt eine höhere Rendite als offene Immobilienfonds erzielt. Die Einjahresrendite der offenen Fonds, die sich aus Wertentwicklung und Ausschüttung zusammensetzt, liegt gegenwärtig im Durchschnitt bei rund fünf Prozent. Gegenüber Spitzenzinsen von Tagesgeldern in ähnlicher Höhe haben viele Immobilienfonds den Vorteil, dass ihre Ausschüttungen zu einem großen Teil steuerfrei sind. Allerdings sind sie - anders als Tagesgeld - eine Langfristanlage.




