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Geldanlage in Investmentfonds: Offene Immobilienfonds: Ein Verbot, das keiner versteht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angekündigt, den Anbietern offener Immobilienfonds die Bedienung von Auszahlungsplänen zu untersagen. Entsprechende Verfügungen sollen den Investmentgesellschaften "so schnell wie möglich" zugestellt werden, sagte eine Sprecherin ohne einen konkreten Zeitrahmen zu nennen. Die Anstalt stößt damit auf großes Unverständnis in der Branche.

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Erstes Krisensignal: In letzter Minute hatte Fondsanbieter Kanam den bereits beschlossenen Kauf des Frankfurter Opernturms abgesagt. Foto: dpa Quelle: dpa
Erstes Krisensignal: In letzter Minute hatte Fondsanbieter Kanam den bereits beschlossenen Kauf des Frankfurter Opernturms abgesagt. Foto: dpa Quelle: dpa

DÜSSELDORF. Die Diskussion über die Auszahlungspläne beschädige das Produkt, kritisiert der BVI, der die Interessen der Fondsgesellschaften vertritt. Ende Oktober hatten elf Fondsanbieter die Rücknahme der Anteile ihrer Immobilienfonds nach rasanten Mittelabflüssen für drei, in einem Fall für sechs Monate ausgesetzt. Sie taten dies, weil die Liquiditätsquote unter das gesetzliche Limit von fünf Prozent zu sinken drohte. Sie blockierten damit den Tausch Anteile gegen Anlegergelder in Höhe von mehr als 30 Mrd.. Euro. Das entspricht 40 Prozent des in Immobilienpublikumsfonds investierten Kapitals.

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Die Adressaten der Verfügungen nannte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht. Bekannt ist, dass SEB, Degi und Kanam Auszahlungspläne bedienen oder bedient haben. Es ist anzunehmen, dass weitere Gesellschaften so verfahren. Sie tun dies mit dem Hinweis, dass die Rückzahlung der Guthaben in Raten in vielen Fällen Altersrenten ergänzten.

Der nun angekündigten Untersagungsverfügung waren Schreiben der BaFin vorausgegangen, in denen die Behörde klarstellte, dass die Auszahlungspraxis aus ihrer Sicht gegen den Grundsatz verstößt, dass alle Anleger gleich zu behandeln sind. Gesellschaften wie auch Verband fühlen sich im Recht: Mit dem Abschluss der Auszahlungspläne sei bereits vor der Aussetzung der Anteilsrücknahme der Tausch Anteile gegen Geld vereinbart worden.

Die Betroffenen können gegen die Verfügung Widerspruch einlegen. Sollte die BaFin dem Widerspruch nicht stattgeben, können die Fondsanbieter die Verfügung von einem Verwaltungsgericht überprüfen lassen.

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