
BERLIN/FRANKFURT/DÜSSELDORF. Am Donnerstag teilte Credit Suisse Asset Management mit, vorerst für drei Monate keine Anteile an ihrem offenen Immobilienfonds zurückzunehmen. Damit liegen 6,3 Mrd. Euro Anlegergelder bei der Fondsgesellschaft der Schweizer Bank vorläufig fest. Die Fondsanleger hatten in den vergangenen beiden Wochen 400 Mio. Euro aus dem Fonds abgezogen. Da die liquiden Mittel des Fonds damit gefährlich nahe an die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze von fünf Prozent des Fondsvolumens kamen, zog die Gesellschaft die Notbremse.
Mit ihren Anteilrückgaben, erklärt Credit Suisse, reagierten die Anleger auf die Anfang Mai bekannt gewordenen umfangreichen Vorschläge des Bundesfinanzministeriums zur Neuregulierung offener Immobilienfonds. "Die Vorschläge für eine Gesetzesänderung haben im Markt eine große Unsicherheit ausgelöst", heißt es.
Tatsächlich laufen seit Anfang Mai nicht nur dem bekannten, bei Privatanlegern beliebten CS Euroreal die Anleger in Scharen davon. Der Branchenverband BVI schätzt, dass seit dem 3. Mai mehr als eine Mrd. Euro aus den 23 offenen Fonds abfloss. Zwei andere große offene Immobilienfonds, der Kanam Grundinvest und der SEB Immoinvest, gerieten schon in der vorletzten Woche in Liquiditätsnot - auch sie nehmen seither keine Anteilsscheine mehr zurück. Insgesamt liegen nun neun Fonds auf Eis. Damit sind fast 26 Mrd. Euro oder knapp 30 Prozent des gesamten Fondskapitals von rund 90 Mrd. Euro blockiert. Tausende von Anlegern kommen nicht an ihre Ersparnisse heran.
Anleger erfahren das von Experten seit langem monierte Strukturproblem der offenen Immobilienfonds nun am eigenen Leib: Auf der einen Seite investieren diese Kapitalsammelstellen in Grundstücke und Gebäude, legen das Geld der Anleger also langfristig an. Auf der anderen Seite wollen sie als typische Publikumsfonds für private Anleger ihren Kunden täglich ihr Geld zurückzahlen können. Diese kurzfristige Finanzierung langfristiger Anlagen verursacht das Liquiditätsproblem der Fonds.
Genau dieses wollen die Beamten aus dem Bundesfinanzministerium mit ihrem jüngsten Vorschlag nun angehen. Um Fondsschließungen aufgrund plötzlicher hoher Mittelabflüsse in Zukunft zu verhindern, sollen Anteile künftig erst nach einer Kündigungsfrist zurückgegeben werden können. Eine tägliche Rückgabe von Fondsanteilen - wie beim Tagesgeld - wäre damit nicht mehr möglich. "Bliebe man bei der täglichen Rückgabemöglichkeit, drohen nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre nachhaltige Schäden für Anleger, Produkt und Finanzplatzintegrität", heißt es dazu zur Begründung in dem Ministeriumspapier.
Dieses Problem hat die Branche durchaus erkannt. Auch Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI, hält Reformen für notwendig, "um die Schwächen der offenen Fonds bei der Fristentransformation zu beheben". Deshalb fordert der BVI, dass für große, institutionelle Anleger Kündigungsfristen gesetzlich vorgeschrieben werden. Private Anleger sollen weiterhin täglich ihre Anteile zurückgeben können. Aus Sicht der Unionsfraktion hat dies wenig Aussicht auf Erfolg. Nicht in Stein gemeißelt ist für Leo Dautzenberg, finanzpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, hingegen die vom BMF angedachte Mindesthaltefrist von zwei Jahren.




