FRANKKFURT. Bei der Klage geht es um einen Rabatt bei einem Riester-Renten-Produkt, den die DWS in Fondsanteile reinvestieren soll. Der mit der Klage betraute Rechtsanwalt Hans Baumann von der Kanzlei Baumann, Sasdi, Sander in Stuttgart sagte dem Handelsblatt, die Klage sei vergangenen Donnerstag per Post an das Landgericht Frankfurt geschickt worden.
Dem Landgericht zufolge wurde noch kein Aktenzeichen vergeben. Die Klageschrift liegt dem Handelsblatt vor. Die DWS wollte dies nicht kommentieren. "Uns ist keine Klage zugegangen", sagte ein Sprecher lediglich.
Bei den meisten Riester-Fondssparplänen fallen bei jeder Beitragszahlung, für die regelmäßig Fondsanteile gekauft werden, Kaufgebühren - genannt Ausgabeaufschlag - in Höhe von bis zu fünf Prozent des angelegten Beitrags an. Üblicherweise bekommt der Fondsvermittler den Ausgabeaufschlag als Entlohnung. AVL gibt diese Gebühr voll an seine Kunden weiter und will den Fondsriesen dazu bewegen, beim Riester-Fondssparplan DWS Top Rente die Vertriebsprovision voll in die Fonds der Kunden zu investieren. Der Vermittler AVL finanziert sich anders als viele Konkurrenten nach eigener Aussage allein über Provisionen, die die Fondsanbieter anteilig vom Fondsvermögen zahlen und nicht über den Ausgabeaufschlag.
Die von der DWS erhaltene Provision muss AVL aber direkt an den Kunden zurückzahlen, wodurch weniger Kapital in den Altersvorsorge-Vertrag fließt. Die DWS lehnt es dem Geschäftsführer von AVL, Uwe Lange, zufolge ab, den kompletten Ausgabeaufschlag regelmäßig den Riester-Depots gut zu schreiben. Lediglich 50 Prozent gesteht die Gesellschaft AVL zu. "Das ist Diskriminierung", sagte Lange.
Sein Rechtsanwalt Baumann fügt an, die Basis für Vertragsabschlüsse sei ungleich. Da Kunden von mindestens einem anderen Fondsvermittler bei der DWS einen höheren Anteil des Rabatts auf den Ausgabeaufschlag direkt reinvestieren dürften, richte sich die Klage gegen Diskriminierung der AVL gegenüber Wettbewerbern und Missachtung des Interesses der Kunden. Für das Vorgehen ist aus Baumanns Sicht kein sachlich gerechtfertigter Grund zu erkennen. Vielmehr spiele der Fondsanbieter seine Marktmacht aus.
Die DWS gewährt auch einzelnen Kunden, die direkt bei der Gesellschaft einen staatlich geförderten Fondssparplan für die Altersvorsorge abschließen, einen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von über 50 Prozent. Ein Rabatt von 50 Prozent gilt als marktüblich. Ein voller Verzicht sei bei Riester-Verträgen hingegen selten und eher gängig bei Depots in Millionenhöhe, sagt etwa Heinz Rockenhäuser, unabhängiger Berater bei der EFC AG.
So ein Quatsch. Haette AVL mal einfach besser Konditionen mit der DWS aushandeln sollen. ist doch voellig ueblich, dass die Vertriebsprovisionen je nach Vertiebspartner unterschiedlich sein koennen. Und jedem Kunden ist es ja auch selbst ueberlassen, ueber wen er schlussendlich seinen Vertrag abschließt, man muss sich halt nur informieren!
David gegen Goliath. Fraglich ist hier nur, ob David gewinnt. Die DWS ist Marktführer in Deutschland und AVL ein ganz kleines Licht unter Vielen. Wer weiß, welchen Einfluß die DWS geltend macht und wie lange es AVl noch gibt?
Schöne dass hier auch mal jemand an die Anleger denkt und für bessere Konditionen streitet. Um die banken brauch man sich ja bekanntlich keine Sorgen zu machen, die sorgen für sich selbst.
Gruß Hansi





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