
DÜSSELDORF. Seit Jahren bangen Filmfondsanleger um ihre Steuervorteile. Wie in einem guten Kriminalfilm erleben sie immer neue Wendungen im Streit mit der Finanzverwaltung - und das Ende bleibt weiterhin offen. Bei 6 500 Anlegern von fünf Medienfonds des Anbieters KGAL scheint sich der Streit um Steuervorteile gerade ein wenig zum Guten zu wenden. Die KGAL selbst spricht von einem Teilerfolg. Die Finanzämter erkennen hohe Verlustzuweisungen an Filmfonds-Eigner an, wenn ein bestimmter Brief der finanzierenden Bank an den Filmfondsanbieter vorliegt. Der Brief muss bestätigen, was alle Beteiligten an der komplizierten Filmfondskonstruktion ohnehin wissen: Dass die Bank den Fondsbesitzern Lizenzeinnahmen aus den Filmproduktionen garantiert, über sogenannte "Schuldübernahmeverträge".
Für einen Anleger, der sich mit 50 000 Euro an einem KGAL-Fonds beteiligt hat, kann das bedeuten, dass er mit seinem Fonds nicht mehr 9 000 Euro verliert, sondern inklusive steuerlicher Vorteile ein Plus von 5000 Euro erzielt. Das geht aus einer Musterrechnung des Emissionshauses hervor. Dabei geht es von einem Spitzenverdiener mit Höchststeuersatz aus.
Der Hintergrund: Zwischen 1997 und 2005 hatten Deutsche rund zwölf Milliarden Euro als Kommanditisten (Teilhafter) in Filmfonds investiert. Die Fonds bezahlten damit Firmen, die Filme herstellten. Denn die Fonds verfügten selbst weder über Kameras noch Studios. Dennoch waren die Anleger im steuerrechtlichen Sinne Filmhersteller. Das führte dazu, dass die kompletten Fondseinlagen im Beteiligungsjahr das zu versteuernde Einkommen minderten. Bei so genannten leasingähnlichen Konstruktionen musste die Einlage häufig noch nicht einmal komplett überwiesen werden, sondern wurde von Banken zum Teil vorfinanziert. Für die fertigen Filme zahlten die Filmverleiher später Lizenzgebühren. Um diese Lizenzeinnahmen voll oder wenigstens zum Teil abzusichern, garantierten die Banken die Lizenzzahlungen an den Fonds mit den "Schuldübernahmeverträgen."
Später erkannte die bayerische Finanzverwaltung diese Verträge nicht mehr an. Damit strich sie den Filmfondsanlegern auch die anfänglichen Verlustzuweisungen. Tausenden Anlegern flatterten Steuernachzahlungsbescheide in Milliardenhöhe ins Haus.




