DüsseldorfDer Anruf von der Deutschen Bank erreichte Birgit Wechsler (Name geändert) im Urlaub: „In Ihrem Depot ist ein Betrag freigeworden, wir hätten da was Interessantes für Sie“, erinnert sie sich. Das war im Sommer 2008. Der Berater habe sie überzeugt, dass ein Investment im Schiffsfonds „Nordcapital Bulkerflotte 1“ für Sie genau richtig sei. Sicher, langfristig, renditestark.
Sie zeichnete mit 30.000 Dollar. Heute bezweifelt sie, dass sie davon jemals etwas wiedersieht. Der riesige Fonds mit 5.650 Anlegern und einer Zeichungssumme von 170 Millionen Dollar ist schon zum zweiten Mal in Seenot. Es ist eines der prominentesten Beispiele für die Misere, in der sich viele Schiffsfondsanleger befinden. Sie haben viel Geld verloren, sie werden gebeten, nochmals Geld nachzuschießen um das Schlimmste zu verhindern und erfahren häufig genug, dass auch das nichts genützt hat.
Die Hahn Rechtsanwälte schicken Anlegern per Mail auf Nachfrage einige allgemeine rechtliche Handlungsempfehlungen, die aber nicht den Einzelfall berücksichtigten könnten.
Wer Kontakt zu einer Bank oder einem Anlageberater hat, schließt mit diesem einen Auskunfts- oder Anlageberatungsvertrag. Der Vertragsabschluss kommt in der Regel durch entsprechende mündliche Erklärungen zustande. In diesem Falle muss der Berater anleger- und objektgerecht beraten und dabei auch auf negative Presseberichte hinweisen.
Berater müssen die Plausibilität einer Empfehlung prüfen, sie sollten zudem ungefragt über Rückvergütungen aufklären.
Einen Anlagevermittler zu verklagen, lohnt sich womöglich bei eindeutigen Pflichtverletzungen.
Gegen das Emissionshaus könnte wegen Prospekthaftung im engeren Sinne vorgegangen werden. Voraussetzung seien Fehler im Verkaufsprospekt, so die Anwälte. Hier ist die Verjährungsfrist zu beachten, meist sind das drei Jahre.
Ein weiterer Ansatz ist ein Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung. In Extremfällen könnten Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren, Gründer und Hintermänner gegeben sein.
Von zahlreichen Kommanditisten werden derzeit Ausschüttungen zurückgefordert. Grundsätzlich hafte der Kommanditist mit seiner Hafteinlage. Werde diese durch Ausschüttungen geschmälert, sei die Hafteinlage wieder aufzufüllen.
„Ohne rechtliche Prüfung sollten Sie hier der Forderung der Fondsgeschäftsführung auf Rückzahlung der Ausschüttungen nicht Folge leisten“, raten die Hahn Rechtsanwälte.
Für eine schriftliche Erstbewertung des Einzelfalls nehmen die Hahn Rechtsanwälte einen Betrag von 250,00 Euro pro gezeichnete Beteiligung. Das Gebührenmodell sei verhandelbar.
Bulker sind Frachter, die Rohstoffe wie Eisenerz oder Kohle transportieren. Die Frachtraten waren hier bis 2008 explosionsartig gestiegen. Was Birgit Wechsler nicht wusste: Als sie den Fonds zeichnete, warnte das Fachblatt „Fondszeitung“ schon vor einem „Ende der Bulkerstory“. Es würden deutlich mehr Schiffe gebaut als gebraucht. Redakteur Wolfhart Fabarius sagt, er musste sich damals den Prospekt zur Bulkerflotte aus einer Deutsche-Bank-Filiale holen, weil das Emissionshaus nicht bereit war, die Informationen zu schicken. Man war offenbar schon nervös. Fabarius riet speziell auch von der Nordcapital Bulkerflotte ab. Teuer sei der Fonds, und der Prospekt rechne viel zu optimistisch. Er riet Anlegern, die Bulkerflotte „an sich vorbeischwimmen“ zu lassen.
Bei dem Fonds trafen dann die schlimmsten Befürchtungen ein. Die Frachtraten brachen ein, eine koreanischer Reeder, der sieben von neun Schiffen des Fonds fünf Jahre nutzen sollte, ging pleite. Im Sommer 2011 bat das Emissionshaus die Anleger im Rahmen eines Sanierungskonzepts um frisches Geld. Sie sagten 21 Millionen Dollar zu.
Vor ein paar Tagen erfuhren sie nun, dass derzeit mit den finanzierenden Banken um Stundungen der Kredite verhandelt würde. Das frische Anlegergeld ist offenbar auch schon weg.

Ich kann nur sagen, dass ich selbst von der Deutschen Bank betrogen wurde und dass ich manche Aussagen hier erschreckend finde. Wahrscheinlich wurden diese Berichte auch von Bankern verfasst. Zumindest von Personen, die wenig Skrupel haben

Eine Geldanlage geschieht unter beobachtung von verschiedene Punkten. Container werden immer mehr verschickt wenn die Weltkonjunktur blüht. Tanker werden immer mehr Eingesetzt wenn der Ölkonsum steigt. Passagierschiffe werden immer mehr eingesetzt wenn der Wohlstand steigt und die menschen dann etwa kreuzfahrten mitmachen. DANN STIMMT DIE RICHTUNG IN DEN SCHIFFSBAU zu Investieren. In Zeiten aber wo wir uns eine Krise hinwenden...diese Krise war schon seit 1993 erkennbar und wurde immer schlimmer wenn auch von Politik und sonstiges immer versteckt und verschönt und daher sind solche Ratschläge einer Bank meiner Ansicht nach Strafbar.
Dabei aber nur die deutsche Bank zu erwähnen bei solche Geschäfte finde ich Unfair und empfinde es als einseitiger Rufmord.

Ihre Anregungen für weitere Artikel, besonders zu den Themen Anwälte und zur Rolle der Banken bei der Abwicklung nehme ich gerne auf. Schreiben Sie an hussla@handelsblatt.com






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