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06.04.2007 

Legal spionieren

BaFin: Nach Paragraf 15a des Wertpapierhandelsgesetzes sind in Deutschland die Transaktionen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie ihrer Angehörigen mit Aktien der eigenen Gesellschaft veröffentlichungspflichtig. Sie werden direkt der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet, die sie auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Anleger können auf der Seite der BaFin » www.bafin.de/database/p15a_info/ unter Angabe von Unternehmensnamen, ISINs oder dem Namen von Vorständen alle meldepflichtigen Transaktionen abrufen.

Private Seiten: Auf der privat betriebenen Internetseite » www.insiderdaten.de sammelt ein Datenanbieter alle meldepflichtigen Transaktionen - allerdings ohne Gewähr. Einfache Abfragen sind kostenlos. Praktisch: Die Seite listet auch die volumenstärksten Käufe und Verkäufe der letzten Wochen.

US-Insider: Über Insidertransaktionen in den Vereinigten Staaten informiert die Börsenaufsicht SEC (» www.sec.gov/answers/form345.htm) und auch Seiten wie Yahoo unter http: //finance.yahoo.com/ nach Eingabe des Tickersymbols.

Quelle: New Investor

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