Die Staatsanwaltschaft München hat noch immer keine Anklage gegen den geschäftsführenden Gesellschafter der VIP-Medienfonds-Gruppe, Andreas Schmid, erhoben. Schmid sitzt seit Ende September 2005 in Untersuchungshaft. Ihm wird Steuerhinterziehung mittels von VIP aufgelegter Filmfonds vorgeworfen.
DÜSSELDORF. Für Schmids Verteidiger Jörg Weigell ist die lange Untersuchungshaft „nicht nachvollziehbar“. Nach seinen Worten hatte die Staatsanwaltschaft für Anfang August die Anklageerhebung avisiert.
VIP stieg in den Jahren 2004 und 2005 mit einem so genannten Garantie-Modell zum größten Filmfondsanbieter in Deutschland auf. Insgesamt warb VIP – vorwiegend mit Hilfe der Commerzbank – 750 Mill. Euro bei 13 000 Anlegern ein. Im Raum steht der Vorwurf, dass Anlegergeld überwiegend nicht in Filme investiert worden ist, sondern an Banken zur Vorfinanzierung der Ausschüttungsgarantien floss. Dann wären Steuervorteile nicht gerechtfertigt.
In der Fondsbranche wird vermutet, dass an Schmid ein Exempel statuiert werden soll, zumal andere Filmfonds-Anbieter ihren Kunden mit ähnlichen Konstruktionen Steuervorteile verschafft haben. Ein Beobachter des Verfahrens sagte dem Handelsblatt: „Je länger die Ermittlungen dauern, desto größer wird der Rechtfertigungsdruck, der auf der Staatsanwaltschaft lastet.“
Ein Sprecher der Münchner Staatsanwaltschaft erklärte: „Die Anklage ist in Vorbereitung.“ Die lange Dauer der Ermittlungen rechtfertigte er mit der Höhe des hinterzogenen Betrags, ohne diesen zu nennen. Legt man Berechnungen der Kanzlei KTAG Rechtsanwälte zugrunde, handelt es sich um 160 Mill. Euro. Diesen Betrag müssten Anleger der Filmfonds VIP 3 und VIP 4 an den Fiskus nachzahlen, wenn die gewährten Steuervorteile nachträglich aberkannt würden. Deswegen haben inzwischen mehrere Kanzleien Prospekthaftungsklagen gegen VIP und die Hypo-Vereinsbank (HVB) sowie gegen die Commerzbank wegen fehlerhafter Anlegerberatung angestrengt. Ziel der Klagen ist die Rückzahlung der Einlagen.
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Der Ausgang des Verfahrens gegen Schmid beeinflusst auch die Schadenersatz-Klagen. Ein Brachenbeobachter meinte: „Wenn nicht gegen Schmid ermittelt würde, hätten die Zivilgerichte die Schadenersatzklagen zurückgewiesen.“ In der Vergangenheit war zu beobachten, dass Strafurteile gegen Fondsinitiatoren die Chancen auf Schadenersatz erhöhten.
Norbert Scharf, Anwalt von Schmid in den Zivilverfahren, hält den Klägern entgegen: „Das Anlegergeld ist wie prospektiert in die Filmherstellung geflossen. Die Filme sind produziert worden. Das hätten die Anleger auch ohne Klagen herausfinden können.“
KTAG-Anwalt Jens-Peter Gieschen sieht seit vergangen Donnerstag bessere Chancen, die HVB wegen Fehler im Prospekt in Haftung zu nehmen. In einer den Fonds VIP 4 betreffenden Zivilgerichtsverhandlung am Landgericht München I an diesem Tag habe der vorsitzende Richter eingeräumt, dass die HVB für den Prospekt verantwortlich sein könnte, weil sie die Auszahlungsgarantie übernommen und Darlehen, zu deren Aufnahme die Anleger verpflichtet waren, in die Fonds eingebracht habe.
Der HVB werde deswegen aber nicht Prospektherausgeberin und sei somit auch nicht in der Haftung, sagte HVB-Anwalt Manfred Wolf. Ihr könne auch nicht unterstellt werden, dass sie das Konzept des Fonds entwickelt habe. Im mit nahezu identischen Prospekt vertriebenen Fonds VIP 3 habe die Dresdner Bank die gleichen Funktionen gehabt wie die HVB beim Fonds VIP 4.
