Anlageprodukte werden für Kunden in Zukunft durchsichtiger. Dafür sorgt die anstehende Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie (Mifid) Anfang November. Teure Versicherungen oder Zertifikate werden nach Offenlegung der Gebühren weniger Abnehmer finden.
Anleger sollen Finanzprodukte besser durchschauen können. Foto: Archiv
FRANKFURT. "Tendenziell werden diese und andere Initiativen auch die Transparenz bei den Zertifikaten erhöhen", sagt Wolfgang Mansfeld, Sprecher des Vorstands des deutschen Fondsverbandes BVI. "Zumindest bis zu einem gewissen Grad wird die Vergleichbarkeit der Produktgruppen verbessert", pflichtet Sven Zeller bei, Partner bei der Anwaltskanzlei Clifford Chance. Marktexperten erwarten starken Druck auf freie Vermittler, teilweise einen sinkenden Absatz von teuren Zertifikaten, einen Absatzschub für preiswerte Produkte sowie einen Trend zur Honorarberatung.
Insbesondere die Fondslobby hatte auf eine weitgehende Offenlegung der Gebühren für alle Produktgruppen gedrängt. Die Branche sah sich benachteiligt, weil sie für Fonds schon jetzt Abschlussprovision (Ausgabeaufschlag) und laufende Gebühren (Managementgebühr plus weitere laufende Kosten) nennt. Das ist bei Versicherungen und den boomenden Zertifikaten nicht oder kaum der Fall. Mifid bezieht jedoch auch Zertifikate ein.
Die nächsten Schritte deuten sich an. In deutschen Regierungskreisen kursieren Pläne zur Offenlegung von Gebühren bei Versicherungen. Auf europäischer Ebene hat der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister Anfang Mai empfohlen, einheitliche EU-Rechtsvorschriften für Fonds, Versicherungen und Zertifikate zu schaffen - alles mit dem Ziel eines verbesserten Anlegerschutzes. "Das Thema gleicher Wettbewerbsbedingungen der Produkte wird ernst genommen", urteilt Jean de Franssu, -Baptiste Leiter des Europageschäftes von Invesco.
Ein wichtiger Motor des Trends zu allgemein höherer Gebührentransparenz waren die Diskussionen über die so genannten Bestandsprovisionen, die Berater und Vermittler von Finanzprodukten vom Produktanbieter für den Verkauf erhalten und die bisher kaum aufgedeckt werden. Die daraus entstehenden Interessenkonflikte des Verkäufers gerieten ins Blickfeld der Europäischen Union (EU) und auch der nationalen Rechtsprechung. Das zeigt beispielsweise ein im März veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Der BGH forderte die Offenlegung von Fonds-Bestandsprovisionen durch den Berater. Es geht hier um die entsprechenden Anteile an der Managementgebühr und am Ausgabeaufschlag.
Eine Umfrage des VZ Vermögenszentrum in München in ZUsammenarbeit mit der GfK belegt die große Unkenntnis der Kunden über Gebühren und Provisionen. "Die Studie beweist, dass wir in einem völlig unaufgeklärten Anlegerstaat leben", sagt VZ-Geschäftsführer Tom Friess. Über die Hälfte der privaten Investoren wünscht sich zwar mehr Gebührentransparenz, aber nur fünf Prozent kennen die Provisionen, die sie an den Berater zahlen.
Auch Friess wünscht sich Waffengleichheit zwischen den Produktgruppen. Er schränkt aber ein: "Manche Kostenkomponenten werden einfach nicht vergleichbar sein." Er nennt als Beispiele Wertpapier-Transaktionskosten in Fonds und die Vorab-Provisionierung, die so genannte Zillmerung, bei den Versicherungen.
Infografik: Kunden wissen wenig über Gebühren und Provisionen
Dennoch erhofft er sich von der Offenlegung der Gebühren einen Impuls für die Honorarberatung. In diesem Modell erhalten die Berater ihre Provision nicht vom Produktanbieter. Der Kunde zahlt bei reinen Empfehlungen einen Stundensatz ähnlich wie bei Rechtsanwälten, in der Vermögensverwaltung eine Fixgebühr abhängig vom Volumen.
Am härtesten könnte die Belastung für die rund 400 000 freien Vermittler ausfallen. Rund drei Viertel kommen zwar aus dem Versicherungsbereich und unterliegen jetzt schon den härteren Anforderungen der entsprechenden Richtlinie. Allerdings sind die auf etwa 100 000 geschätzten reinen Fondsvermittler von der Mifid ausgenommen. Felix Brem, Vorstand der Vermögensverwaltung BN & Partner, urteilt: "Das gibt eine trügerische Sicherheit, denn das kann sich schnell ändern." Für diesen Fall rechnet er mit gravierenden Konsequenzen. "Unter den erhöhten Mifid-Qualitätsstandards würden vielleicht nur zehn Prozent dieser Vermittler überleben."
Lesen Sie weiter auf Seite 2: "Verkäufer schielen auf Provisionen". Fünf Fragen an: Hans-Peter Schwintowksi, Professor für Bankrecht an der Humboldt-Universität Berlin.
