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20.04.2008 

Ende Mai 2007 wurde das Reit-Gesetz verkündet. Es trat rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft. Das neue Gesetz zog schon während der Beratung laufend Kritik auf sich.

Wohnungs-AGs
Noch immer hofft die Branche, dass Immobilienaktiengesellschaften, die in Wohnungen investiert haben, eines Tages Reit werden können. Zurzeit ist das noch ausgeschlossen.

Ausschüttungen
Ein Reit muss 90 Prozent seines Jahresüberschusses an die Aktionäre auszahlen. Doch die Regelung erscheint unausgegoren: Hat eine Gesellschaft im Jahr 2006 einen Jahresfehlbetrag eingefahren und 2007 einen Überschuss erzielt, wird sie zunächst den Vorjahresverlust ausgleichen. Ein Reit kann dies allerdings nicht, denn er muss den Jahresüberschuss auszahlen. Experten plädieren dafür, Ausschüttungen auf einer dem Bilanzgewinn vergleichbaren Basis auszuschütten.

Nebentätigkeiten
Dienstleistungen wie Facility Management (Hausmeisterservice) oder das Verwalten fremder Immobilienportfolios ist Reits nicht möglich. Diese für Immobiliengesellschaften durchaus typischen Nebentätigkeiten sind zum Ärger der Branche nicht steuerbegünstigt.

Gewerbesteuer
Führt ein Reit Dividende an eine andere Körperschaft, also eine AG oder eine GmbH ab, ist diese Dividende beim Empfänger gewerbesteuerpflichtig. Ein Nachteil gegenüber herkömmlichen Immobilienaktiengesellschaften, deren Dividenden nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Betroffen dürften davon Gesellschaften wie IVG und TAG sein, die Reits als Töchter an die Börse bringen wollen.

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