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30.01.2006 
Bewertungsgesellschaften

Gutachter bekommen Konkurrenz

von Reiner Reichel

Zukünftig sollen neben Sachverständigen auch Bewertungsgesellschaften den Wert der Gebäude offener Immobilienfonds schätzen dürfen. Immobilien-Sachverständige kritisieren diese Erweiterung und befürchten Interessenkonflikte.

DÜSSELDORF. Die im Bundesverband der Immobilien-Investment-Sachverständigen (BIIS) zusammengeschlossenen Bewerter von Gebäuden offener Immobilienfonds bekommen ungeliebte Konkurrenz. Der Fondsverband BVI hat vorgeschlagen, künftig Bewertungsgesellschaften, also juristische Personen, als Gutachter einzusetzen. Bisher beauftragen die Investmentgesellschaften ausschließlich natürliche Personen. Große internationale Immobilienberatungsgesellschaften wie CB Richard Ellis (CBRE) begrüßen den BVI-Vorschlag. Der BIIS fürchtet aber Interessenkonflikte, weil viele Gesellschaften Immobilien nicht nur bewerten, sondern auch vermitteln. Allerdings stellen sich die Gutachter auf die neuen Vorgaben ein und gründen eine Gesellschaft.

Wie immer geht es ums Geld. Bereits jetzt müssen mehr als tausend Fonds-Gebäude im In- und Ausland im geschätzten Wert von 70 Mrd. bis 80 Mrd. Euro mindestens einmal im Jahr bewertet werden. Der BVI hat vorgeschlagen, die festgestellten Werte künftig nach sechs Monaten noch einmal zu überprüfen, wodurch das Gebührenaufkommen steigen wird.

Formal diskutieren die Kontrahenten darüber, ob juristische Personen „Persönlichkeiten“ sein können, wie es § 77 Abs. 2 Investmentgesetz verlangt, der im Übrigen verlangt, dass die Gutachter unabhängig sind sowie über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet der Immobilienbewertung verfügen. Ulf Buhlemann, Chef der Bewertungsabteilung von CBRE in Deutschland, sieht auch eine juristische Person als die vom Gesetz verlangte „Persönlichkeit“ an und pocht auf die gesetzlich garantierte Dienstleistungsfreiheit. BIIS-Geschäftsführer Gernot Archner stellt dem entgegen, dass eine fachliche Einigung nur an einer natürlichen Person festgemacht werden könne.

Lesen Sie weiter auf Seite 2: Branchenbeobachter formuliert Schreckensszenario

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