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20.06.2008 
Gewährleistung

Handwerker haftet auch bei Schwarzarbeit

Eigentlich ein illegales Geschäft: Der Handwerker arbeitet ohne Rechnung und spart Steuern, der Bauherr lässt den Job billig erledigen. Doch es kann sehr legale Folgen haben, wenn es um Haftung für Pfusch geht. Denn der Handwerker steht in der Gewährleistungspflicht, wie aktuelle Urteile zeigen.

Neubau: Handwerker haften für Pfusch. Foto: dpaLupe

Neubau: Handwerker haften für Pfusch. Foto: dpa

Haus- und Wohnungseigentümer haben bei Baupfusch auch dann Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz, wenn sie den Handwerker schwarz bezahlt haben. Auf zwei entsprechende Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) macht das Immobilienportal Immowelt.de aufmerksam (Az.: VII ZR 42/07 und 140/07).

In beiden Fällen hatten die Bauherren mit den Auftragnehmern vereinbart, dass die Arbeiten unter der Hand zu erledigen seien, um Steuern zu hinterziehen. Solche Verträge sind zwar in der Regel wegen eines Gesetzesverstoßes nichtig, betonten die BGH-Richter. Doch darauf könne sich ein pfuschender Handwerker in solchen Fällen nicht berufen. Denn schlechte Arbeit am Anwesen des Immobilienbesitzers lasse sich nicht einfach rückgängig machen. Der Auftragnehmer könne sich nicht auf die Schwarzarbeit berufen, um seiner Gewährleistungspflicht zu entgehen.

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