0 Bewertungen
03.06.2008 
Terrasse

Mieter darf Pavillon aufstellen

Mieter eines Reihenhauses dürfen auf der Terrasse ein Pavillon-Zelt aufstellen, auch wenn eine "Gartenordnung" Anderes vorschreibt. Das haben jetzt Richter in einem aktuellen Urteil entschieden.

HB KÖLN. Das Internet-Portal "Anwalt-Suchservice" berichtet von einem Streitfall, den das Landgericht Hamburg vorliegen hatte. Die Vermieterin eines Reihenhauses hatte von ihren Mietern die Entfernung einer Terrassenüberdachung in Form eines Pavillonzeltes gefordert, das diese auf der Rückseite des Hauses aufgestellt hatten. Sie berief sich dabei unter anderem auf eine im Mietvertrag enthaltene "Gartenordnung", nach der das Aufstellen von Sommerlauben, Pfählen und ähnlichen Aufbauten nicht gestattet sei. Als die Mieter nicht auf ihr Zelt verzichten wollten, traf man sich vor Gericht. Dieses entschied zugunsten der Mieter (Urt. v. 30.8.2007; Az.: 311 S 40/07).


>>> Zur Wohnungssuche und Immobilien-Datenbank

Die Vermieterin könne nicht verlangen, dass das Zelt entfernt wird, sagten die Richter. Das Aufstellen einer solchenTerrassenüberdachung gehöre zum normalen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Die Nutzung von Garten und Terrasse umfasse regelmäßig auch das Aufstellen von Gartenmöbeln und ähnlichen Gegenständen. Das Zelt, so die Richter weiter, sei auch nicht mit den durch den Mietvertrag verbotenen Aufbauten (Lauben etc.) zu vergleichen, da es nicht dauerhaft in Boden oder Mauerwerk verankert sei.

Auch die Tatsache, dass das Pavillonzelt teilweise über die Sichtschutzwand zum Nachbargrundstück hinausrage, rechtfertige keine andere Betrachtung. Denn den Nachbarn entstünden dadurch keinerlei Beeinträchtigungen, sondern die Situation sei eher mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirmes vergleichbar, das ebenfalls einem normalen Mietgebrauch entspreche.


» Hier lesen Sie mehr zum Thema Immobilien ...



VERGLEICHSRECHNER mehr  
Nutzen Sie hier unseren kostenlosen und unabhängigen Service: Wer bietet Ihnen aktuell die besten Zinsen und Konditionen?
0
Ratenkreditvergleichsrechner Festgeldrechner Tagesgeldrechner Girorechner Sparbriefrechner Hypothekenrechner
Artikel bewerten:
  • 1 Stern
  • 2 Sterne
  • 3 Sterne
  • 4 Sterne
  • 5 Sterne

Beiträge zum Thema

Anzeige

Weitere Beiträge aus dem Ressort

Anzeige

weiter Thema: Abgeltungsteuer

Folge 2: Die Eckpunkte der Abgeltungsteuer 

20.08.2008

Ordentliche Erträge, beispielsweise Zinsen, und die so genannten außerordentliche Erträge, beispielsweise Kursgewinne, werden künftig gleich behandelt. Statt des jetzigen Sparerfreibetrags wird es ab 2009 einen Sparerpauschbetrag in gleicher Höhe geben. Video


weiterAnlegerakademie

„Deutschen Anlegern fehlt der lange Atem“  Artikel in Merkliste

30.08.2008

„Die Deutschen sind gerade dabei, sich eine Wertpapierkultur zuzulegen und haben dabei in der Grundschule angefangen“ meint Ulrich Kater. Im Gespräch mit dem Handelsblatt erklärt der Chef-Volkswirt bei der Dekabank in Frankfurt am Main, warum das Thema Sicherheit für Anleger so wichtig ist. Artikel


weiterAnzeige - Aktuelle Umfrage

Immobilien-Trends 2008 

13.07.2008

Wo würden Sie am liebsten wohnen? Welche umweltbewussten Maßnahmen würden Sie für Ihre Immobilie ergreifen? Welche Form des Wohnens würden Sie im Alter bevorzugen? Verraten Sie uns Ihre Meinung, und wir bedanken uns mit der Verlosung einer Nintendo DS Lite Konsole white inklusive Dr. Kawashima´s Gehirn-Jogging im Wert von 170 Euro.
Umfrage starten... WEB-Link


Anzeige