Energiesparvorschriften
Das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich schreibt für Neubauten den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Bauträgern und Handwerkern drohen bis zu 50 000 Euro Bußgeld, wenn sie sich nicht an die gesetzlichen Auflagen halten. Weil aber auch der Bauherr zur Verantwortung gezogen wird, sollten Käufer zusätzlich selbst prüfen, ob das Kaufobjekt den Energiesparauflagen genügt.