
DÜSSELDORF. Deutsche erwerben in Spanien oder Italien Grundstücke, die sich später nicht bebauen lassen, oder kaufen Häuser ohne Anschluss für Strom und Wasser. Sie kapitulieren vor dem französischen Erbrecht und scheitern an Zuzugsbeschränkungen in Österreich oder der Türkei. Darauf sollten Käufer unbedingt achten:
Spanien: Schwarzbauten sind üblich und auch manche Baugenehmigung ist wackelig. Nicht immer hat der frühere Eigentümer alle Steuern bezahlt. Für den Immobilienkauf reicht ein privater Vertrag auf einem Zettel. Einen Anwalt einzuschalten ist aber immerhin üblich. Notar und Grundbuch sind freiwillig, aber für den Käufer sehr sinnvoll. Außerdem schlägt das Finanzamt beim Immobilienkauf mit einer Grunderwerbsteuer von sieben Prozent zu. Seit Juli werden beim Kauf vom Bauunternehmer außerdem acht statt sieben Prozent Mehrwertsteuer fällig. Im Falle eines Verkaufs kassiert der Fiskus jetzt 19 Prozent des Veräußerungsgewinns.
Frankreich: Zwischen Bretagne und Provence summieren sich die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer: fünf Prozent, Maklerkosten acht Prozent) mit den Kosten für den Notar zu stattlichen Beträgen. Das Immobilieneigentum wird durch die Unterschrift unter einen Kaufvertrag beim Notar (acte authentique) übertragen. Der Fiskus fordert für die feinen Villen an der Riviera zudem eine Vermögensteuer - und wenn die Kinder das Ganze einmal erben sollen, wird eine Erbschaftsteuer fällig.
Italien: Käufer sollten nicht voreilig einen Vertrag unterschreiben. Bei den Maklern gibt es schwarze Schafe, deren Honorar Käufern und Verkäufern Tränen in die Augen treibt. Diese Maklerkosten sind übrigens schon beim Abschluss eines Vorvertrages fällig, auch wenn der Kauf letztlich nicht zustande kommt. Die Grunderwerbsteuer beträgt zehn Prozent. Unterverbriefung und Schwarzbauten, bei denen der neue Eigentümer in Konflikt mit den örtlichen Behörden kommt, sind nicht selten. Ein Immobilienregister gibt es zwar, wirklich berufen können sich Geprellte aber nicht in allen Landesteilen auf die Eintragungen. Nur in Südtirol, dem Trentino und einigen wenigen anderen Gebieten müssen Käufe eingetragen werden.




