Was den Fonds zum Verhängnis wurde: Wenn mehr als die Hälfte der Anlegergelder wie versprochen in Immobilien investiert werden, können sie nicht binnen weniger Tage flüssig gemacht werden. Und wenn sich Großanleger – ob Banken, Versicherungen, Altersvorsorgeeinrichtungen oder Verwalter hoher Privatvermögen – auf das Recht der börsentägliche Rückgabe der Anteile berufen und fluchtartig ihre Gelder abziehen, ist ein offener Immobilienfonds schnell in der Zwickmühle.
Dabei hatten die Fondsgesellschaften nach der Krise vor drei Jahren gelobt, solche Großkunden entweder nicht mehr in die Fonds hineinzulassen oder Vorkehrungen gegen einen schnellen Ausstieg zu treffen. Lieber selber regulieren, als vom Staat noch stärker reguliert zu werden, hieß damals die Devise. Nun besinnt man sich anders. Für zukünftige Novellen des Investmentgesetzes stehen nach Anteilshöhe gestaffelte Rücknahmefristen zur Diskussion. Auch ein Gesetz kann nur greifen, wenn es möglich wird, Einzahlungen Anlegern zuzuordnen – und zwar auch dann, wenn sie in mehreren Tranchen und womöglich auch noch über verschiedene Institute erfolgen. Empfehlungen, Einlagen in Höhe von mehr als einer Mio. Euro erst nach einer Sperrfrist zurückzuzahlen, waren bisher leicht zu unterlaufen. Vertriebe kauften für mehrere Kunden Anteile en bloc und teilten sie dann auf die Kunden auf.
Zurzeit muss mehr als ein Drittel der Fondsanleger zuschauen, wie die Aussichten für den Immobilienmarkt immer trüber werden. Die Weltwirtschaft schlittert in eine Krise. In Deutschland schrumpft die Wirtschaft. Leerstände werden steigen, Mieteinnahmen sinken. Folglich wird das Gros der Fondsimmobilien abgewertet werden. Kein gutes Omen für die Fonds, die ab Ende Januar wieder Anteile gegen Geld tauschen wollen.




