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Tipps für Häuslebauer: So wehren Sie sich gegen Pfusch am Bau

Mängel am Neubau können immer passieren. Einmal geschehen, können sie nicht nur stressig, sondern vor allem teuer werden. Wie Sie als Bauherr und Hauseigentümer Schäden richtig reklamieren – und teure Fehler vermeiden.

Ein Hinweisschild auf eine Baustelle. Quelle: dpa
Ein Hinweisschild auf eine Baustelle. Quelle: dpa

StuttgartRisse in Mauerwerk oder Putz, feuchte Fensterlaibungen, undichte Dampfsperren. Das sind die häufigsten Baumängel, stellt der Verein zur Qualitätskontrolle am Bau fest. Die nächsten Plätze auf der Liste der zehn häufigsten Mängel belegen falsch montierte Bodeneinschubtreppen, nicht entlüftete Spitzböden, undichte Keller, Risse im Holz, eine falsch entwässerte Kelleraußentreppe, Fehler im Estrich oder undichte Lüftungen.

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"Trotzdem ist in Deutschland mangelfreie Arbeit die Regel", beruhigt Heike Rath, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Baurecht. "Viele Bauten werden heute aber zu schnell hochgezogen." Wenn Mauerwerk keine Zeit zum Austrocknen hat, führt die Restfeuchte häufig zu Problemen.

Wo ein Haus mit 140 qm am meisten kostet

  • Rottach Egern

    780.000 Euro

  • Icking

    790.000 Euro

  • Spiekeroog

    795.000 Euro

  • Sylt

    810.000 Euro

  • Kampen

    860.000 Euro

  • Gräfelfing

    885.000 Euro

  • Grünwald

    945.000 Euro

  • Pullach

    975.000 Euro

  • Wenningstedt-Braderup

    1.000.000 Euro

  • Tegernsee

    1.200.000 Euro

    Quelle: Für die aktuelle Analyse wertete das Immobilienportal ImmobilienScout24 über 2,5 Millionen Immobilienangebote aus. Um Vergleichbarkeit herzustellen, wurde hierbei ein Durchschnittshaus mit einer Wohnfläche von 140 m² in durchschnittlicher Lage im Gemeindebereich berechnet. Das durchschnittliche Baujahr beträgt 1982.

Mangelhafte Ausführung stellten die Sachverständigen des Verbands privater Bauherren vor allem bei Außenwänden und Kellern fest. Das sind Schäden, die sich später nur schwer reparieren lassen. Die können im Einzelfall besonders teuer werden - für Bauherren und Bauhandwerker. Der Bauherren-Schutzbund errechnete, dass in zehn Prozent aller Schadensfälle Kosten von mehr als 50 000 Euro entstehen.

Schnell und richtig reklamieren senkt die Kosten und reduziert den Ärger auf beiden Seiten.

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Auftrag zählt

Wenn das fertige Bad furchtbar aussieht, kann das am Geschmack des Bauherren liegen oder am Fliesenleger, der die falschen Platten, Waschbecken und Kräne bestellte. Auch für Ecken oder Schrägen in engen Räumen gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die nicht jedem gefallen. Aber nur Abweichungen von der bestellten Leistung sind ein Mangel. Fazit: Montierte der Installateur das falsche Waschbecken, muss er nachbessern. Er muss dann die nicht vereinbarte Waschschüssel wieder entfernen und die richtige einbauen. Wenn er dabei Scherben hinterlässt, muss er den Schaden beseitigen oder zahlen.

Stress lass nach

"Hallo, da ist was schiefgelaufen!" Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollte der Bauherr den Schuldigen erst mal freundlich auffordern, das Problem aus der Welt zu schaffen, findet Rechtsanwältin Rath: "Das funktioniert meistens und vermeidet viel Stress." Kommt keine Reaktion, ist eine schriftliche Mängelrüge erforderlich. "Da steht drin, was gemacht werden muss, nicht, was vielleicht getan sein sollte", rät die Anwältin. Geht es um größere Schäden, sollte jetzt ein Anwalt eingeschaltet werden.

Wo ein Haus mit 140 qm am günstigsten ist

  • Eßleben-Teutleben

    55.000 Euro

  • Lichte

    54.000 Euro

  • Saxler

    53.000 Euro

  • Witzleben

    52.000 Euro

  • Straguth

    52.000 Euro

  • Bechstedt

    52.000 Euro

  • Oberhain

    50.000 Euro

  • Schwobfeld

    47.000 Euro

  • Pennewitz

    45.000 Euro

  • Schäplitz

    38.000 Euro

    Quelle: Für die aktuelle Analyse wertete das Immobilienportal ImmobilienScout24 über 2,5 Millionen Immobilienangebote aus. Um Vergleichbarkeit herzustellen, wurde hierbei ein Durchschnittshaus mit einer Wohnfläche von 140 m² in durchschnittlicher Lage im Gemeindebereich berechnet. Das durchschnittliche Baujahr beträgt 1982.

Aus Mangel an Beweisen

Wohl dem, der den Einbau von Fenstern oder die Arbeiten des Bodenlegers schriftlich vereinbarte. Abweichungen vom Vertrag sind dann leicht nachweisbar. "Wer Bauverträge nur mündlich macht, ist schlecht beraten", warnt Rechtsanwältin Rath.

  • 25.08.2012, 13:29 Uhrgoldeneye

    Wir sprechen aus eigener Erfahrung!
    Schlüsselfertiges Bauen mit einer Bauträgergesellschaft! Der grösste Fehler im Leben, nichts als hohe Zusatz-Kosten für eine gravierende Mängelbeseitigung, weil osteuropäische Bauarbeiter die kein Fachwissen hatten, eingesetzt wurden! Nachdem auch noch der Bau baupolizeilich eingestellt wurde, weil die Bauträgerfirma nach NICHT genehmigten Plänen gebaut hatte, platzte uns der Kragen und wir haben den Vertrag anwaltlich gekündigt. Rechtzeitig, nach Rohbauende! Wir haben einen seriösen Architekten gefunden, die einzelnen Gewerke wurden mit Verträgen (und somit mit Gewähr)abgewickelt. ALLE hießigen Handwerker haben PERFEKT gearbeitet.Es lohnt sich, ein kleines bisschen mehr zu bezahlen, aber man weiss dann was man hat. Übrigens, der Bauträger hat nicht nur enormen Pfusch geleistet, sondern zu allem Übel weitere Bauherren finanziell reingelegt, insofern dass er die Abschläge verlangt hat(oftmals drohend) und hat die Handwerker damit nicht bezahlt!!! (www.erfahrungen-mediterranemhausbau.de)

  • 20.08.2012, 15:15 Uhrtreuhandwerk

    Wichtig ist vor allem eine gute Vorbereitung und nicht in Eile zu bauen. Zudem sollten 2-3.000 Euro für ein baubegleitendes Controlling ausgegeben werden durch Dekra oder TÜV sowie eine Abwicklung über einen neutralen Treuhänder wie Treuhandwerk: Dann werden die Gewerke direkt bezahlt ohne Umweg über den Bauträger, die Kosten trägt der Handwerker.

  • 19.08.2012, 21:15 Uhrdmc

    Es nennt sich Gewerk und nicht Gewirk...

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