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23.09.2008 
BaFin: Zertifikate von Verbotsregel ausgenommen

Handel mit Zertifikaten zeitweise ausgesetzt

von Christian Panster und Jörg Hackhausen

Das Verbot von Leerverkäufen deutscher Finanzaktien hat auch die Zertifikateanleger verunsichert. Mehrere Anbieter stoppten zeitweise den Handel mit ihren Produkten an der Börse für Zertifikate und Optionsscheine Euwax - bis die Finanzaufsicht für Klarheit sorgte.

Klarstellung durch die Behörde von Jochen Sanio. Foto: APLupe

Klarstellung durch die Behörde von Jochen Sanio. Foto: AP

FRANKFURT.Das Verbot von Leerverkäufen deutscher Finanzaktien hat auch die Zertifikateanleger verunsichert. Mehrere Anbieter von Zertifikaten stoppten gestern zeitweise den Handel mit ihren Produkten an der Börse für Zertifikate und Optionsscheine Euwax.

"Weil wir am Morgen noch nicht wussten, ob das Verbot von Leerverkäufen auch für die Zertifikateanbieter gilt, haben wir den Handel mit den entsprechenden Produkten als reine Vorsichtsmaßnahme kurzzeitig ausgesetzt", sagt Heiko Weyand von HSBC Trinkaus.

Im Verlaufe des Tages stellte die Finanzaufsicht BaFin dann aber klar, dass Zertifikate von der Verbotsregel ausgenommen sind. Daraufhin wurde der Handel der betroffenen Papiere an der Euwax wieder aufgenommen. Die BaFin sieht Zertifikateanbieter in einer Sonderrolle. "Market Maker und Emittenten von Zertifikaten nutzen Leerverkäufe nicht um zu spekulieren, sondern nur um sich gegen Risiken abzusichern", sagt Sabine Reimer von der Bafin.

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