
Etwa 70 Prozent aller Berufstätigen zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dazu zählen Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Weiterhin müssen Freiberufler bestimmter Berufsgruppen, staatlich Bedienstete und teilweise auch Studenten Rentenversicherungsbeiträge abführen. Zu den Versicherten zählen zudem Wehr- und Zivildienstleistende, Mütter und Väter in Elternzeit, Menschen, die Angehörige nicht erwerbsmäßig pflegen, Behinderte, die in Behindertenwerkstätten arbeiten sowie Bezieher von Kranken-, Arbeitslosengeld oder anderen Entgeltersatzleistungen.
Wann zahlt der Staat?
Jeder, der länger als fünf Jahre eingezahlt hat, kann beim Eintritt ins Rentenalter einen Anspruch auf die sogenannte ordentliche Altersrente geltend machen. Dabei werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berücksichtigt.
Wehr- oder Zivildienst: Hier führt der Staat die Beiträge ab.
Bezug von Arbeitslosengeld: Auch hier zahlt der Staat.
Ausbildung: Vor 1992 zählten noch bis zu 13 Ausbildungsjahre für die Rente, 1992 sank der Anspruch auf maximal sieben und 1997 auf höchstens drei Jahre. Seit 2005 bringen Jahre der Schulausbildung und des Studium keine Entgeltpunkte mehr für die Rente. Lediglich Fachschulausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zählen für maximal drei Jahre. Allerdings werden Schul- und Studienjahre nach dem vollendeten 17. Lebensjahr bis zu acht Jahre als Anrechnungszeit anerkannt. Das ist aber nur für die Erfüllung von Wartezeiten wichtig.
Pflege von Angehörigen: Wer einen Angehörigen pflegt, der in einer der drei gesetzlichen Pflegestufen eingeordnet ist, und dafür mindestens 14 Stunden pro Woche aufwendet, für den zahlt die Pflegeversicherung Beiträge in die Rentenkasse ein.
Elternzeiten: Mütter oder Väter, die ein Kind in Deutschland erziehen, können sich dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Für jedes Kind, das nach 1991 geboren wurde, bekommt man die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt als Kindererziehungszeit angerechnet, für davor geborene Kinder sind es zwölf Monate. Diese Monate wirken sich rentensteigernd aus. Sie werden so bewertet, als habe man in dieser Zeit gearbeitet und dabei das durchschnittliche Arbeitsentgelt eines Durchschnittsverdieners mit rund 30.000 Euro brutto verdient. Das sind für jedes angerechnete Jahr in den alten Bundesländern rund 27 Euro mehr Rente pro Monat, in den neuen Ländern etwa 24 Euro. Die Kindererziehungszeit gilt auch für die Erziehung von Pflegekindern, Stiefkindern oder Adoptivkindern.
Neben der Kindererziehungszeit bekommt man zusätzlich bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes noch eine so genannte Kinderberücksichtigungszeit gutgeschrieben. Diese Berücksichtigungszeit erhöht zwar nicht wie die Kindererziehungszeit die Rente, mit ihr können aber rentenrechtliche Wartezeiten erfüllt werden.

Wenn endlich unsere Beamten in den Rententopf einzahlen würden, dann würde alle Bürger, die ihnen zustehende Rente auch erhalten.
Aber da gehen unsere Politiker nicht ran, sie würden sich ja selber schaden. Eine Schande.

Die GRV muss organisatorisch in eine völlig vom Zugriff der Politik unabhängige selbstverwaltete KdÖR überführt werden (zu ergänzen im GG). Bestes Beispiel sind die Kirchen in Deutschland, in deren Finanzen der Staat nicht eingreifen kann. Außerdem bestimmen die Kirchen selbst, wieviel Geld sie an Zuschlagsteuern durch die Finanzämter erheben lassen.
Verwaltet wird das ganze von von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Finanzierung läuft über direkte Anteile an Bundes- und Gemeinschafssteuern (zu ergänzen in Art. 106GG) sowie ergänzende Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge.
Der steuerfinanzierte Teil gewährt jedem GEbietsansässigen nach 40 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt eine volle Grundrente von 350 Euro. Ergänzend gibt es verpflichtende Arbeitgeberbeiträge per Wertschöpfungsabgabe und Arbeitnehmerbeiträge über einen Renten-Soli.
Alternativ könnten die Renten auch voll über Steuern finanziert werden - bei Beamtenpensionen funktioniert das auch sehr gut. Und gegen eine willkürliche "Rente nach Kassenlage" hilft die Verankerung in der Verfassung.

Sie haben ja noch immerhin 1/2 der 1995 in Aussicht gestellten Rente, ich habe gerade die Mitteilung erhalten, gar keinen Anspruch mehr zu haben. Da 1989 andere Informationen vorlagen, habe ich ca. 3 Jahre lang eingezahlt und bin dann erst in dei ständische Altersversorgung gewechjselt, habe also 3 Beitragsjahre verloren. Mal sehen, wie das weitergeht, das mit der Enteignung der Massen zugunsten Weniger.






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