
Neben der geförderten privaten Altersvorsorge kommt als weiterer Baustein die betriebliche hinzu, die ebenfalls vom Staat unterstützt wird. Viele Arbeitgeber zahlen die Beiträge komplett oder übernehmen einen Großteil davon. Ob sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt, hängt stets vom Einzelfall ab. Private und betriebliche Altersvorsorge sollten sich im Idealfall ergänzen. Allerdings haben Arbeitnehmer in Deutschland bei der betrieblichen Altersvorsorge keine Wahlfreiheit. Der Chef gibt vor, welches Produkt er seinen Angestellten anbietet. Deswegen müssen Arbeitnehmer umso kritischer prüfen, ob das Angebot für sie in Frage kommt. Die Arbeitgeber können fünf verschiedene Varianten anbieten.
Was passiert, wenn ich einen neuen Job anfange, arbeitslos werde oder mich scheiden lasse?
Bei einem Jobwechsel kann der neue Arbeitgeber den Vertrag fortführen, wenn es sich um einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung handelt. Dann wechselt einfach nur der Versicherungsnehmer. Lehnt er dies ab, kann die erworbene Anwartschaft übertragen werden. Bei Zusagen nach 2004 ist dies rechtlich vorgeschrieben. Das Mitnahmerecht muss ein Jahr nach dem Ende des alten Beschäftigungsverhältnisses reklamiert werden.
Wer arbeitslos wird, kann den Vertrag ruhen lassen oder unter Umständen auch privat fortführen. Eine Möglichkeit ist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen und das möglichst ohne Stornogebühren.





