
Die Direktzusage ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine genau definierte Versorgungsleistung zu zahlen. Dabei kann es sich um einen einmaligen Betrag oder eine lebenslange Rente handeln. Eine Verknüpfung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Hinterbliebenenversorgung ist möglich. Bei der Direktzusage gibt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Zusage direkt, also ohne Einschaltung eines Dritten. Das Unternehmen bildet entsprechend Rückstellungen in der Bilanz.
Der Vorteil der Direktzusage: Es lassen sich hohe Versorgungsleistungen vereinbaren. Gesetzlich ist keine Deckelung vorgesehen. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge wird oft für Führungskräfte oder Vorstände genutzt. Die Beiträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei. Steuern werden erst in der Rentenphase fällig. Allerdings müssen gesetzlich Krankenversicherte, wie bei allen Betriebsrenten, den vollen Beitrag an die Kranken- und Pflegekasse abführen. Ein großer Nachteil: Eine Mitnahme der Altersvorsorge zum nächsten Arbeitgeber ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dich gerade die Karrieren von Führungskräften zeichnen sich durch häufige Arbeitsplatzwechsel aus.





