Ratgeber Altersvorsorge
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Wer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt
- Wann die (volle) Rente ausgezahlt wird
- Wann welche Wartezeiten gelten
- Warum Jüngeren eine geringere Rente droht
- Wie sich der Standard- vom Durchschnittsrentner unterscheidet
- Wer besonders viel für die Altersvorsorge tun muss
- Wie sich die Rentenhöhe berechnet
- Was man vor dem Renteneintritt wissen sollte
- Riester- und Rürup-Rente
- Betriebliche Altersvorsorge
- Private Altersvorsorge
- Rentenauszahlung
- Informationen & Anlaufstellen
Die Direktversicherung ist eine von fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge. Das Prinzip: Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Kapitallebens- oder eine Rentenversicherung ab. Oft ist die Direktversicherung die einzige Möglichkeit für eine betriebliche Altersvorsorge. Denn gerade kleine Unternehmen bieten meist keinen Pensionsfonds oder Pensionskasse an. Dann hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine Direktversicherung. Allerdings bestimmt der Arbeitgeber den Anbieter.
Die Direktversicherung ist insbesondere für privatversicherte Arbeitnehmer interessant. Sie müssen in der Auszahlphase keinen Beitrag an ihre Krankenkasse abführen – ganz im Gegensatz zu Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse, die von der Auszahlung den vollen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag abführen müssen. Generell gilt: Direktversicherungen gewinnen dann an Attraktivität, wenn der Arbeitgeber den Beitrag oder zumindest einen Teil davon übernimmt.
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Mitarbeiter eine Ledermanufaktur: Gerade kleine Unternehmen bieten häufig nur eine Direktversicherung.