
Zu den Formen der klassischen Firmenrente gehören Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktzusagen und auch Unterstützungskassen. Die Direktzusage und die Unterstützungskasse eignen sich oft für Führungskräfte, weil die Höhe der Beiträge nicht beschränkt ist. Pensionsfonds sind in ihrer Anlagepolitik sehr frei und können auch höhere Risiken eingehen, indem sie zum Beispiel überdurchschnittlich stark in Aktien investieren. All diese Angebote offerieren Unternehmen freiwillig. Arbeitnehmer haben letztlich keine Wahlmöglichkeit, der Arbeitgeber wählt den Anbieter und das Produkt aus. Generell gilt: Eine Firmenrente gewinnt an Attraktivität, wenn der Chef die Beiträge bezahlt. Eine Kopplung mit einem Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz ist möglich. Das Mindestalter für die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge ist das 60. Lebensjahr.
Doch nicht immer ist der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge interessant. Zum Beispiel für Frauen, die wissen, dass sie bald wegen der Kindererziehung aus dem Betrieb ausscheiden werden, ergibt der Abschluss unter Umständen wenig Sinn. Denn in den ersten Jahren zahlen sie hauptsächlich Provisionen. Auch für Geringverdiener kann eine betriebliche Altersvorsorge Probleme mit sich bringen: Bei ihnen sinkt durch die Entgeldumwandlung der Beitrag in die Renten- und Krankenversicherung. Das mindert nicht nur den Rentenanspruch, sondern auch das Krankengeld.
Das Problem: Die betriebliche Altersvorsorge ist konzipiert für Mitarbeiter mit einer möglichst lebenslangen Zugehörigkeit zu einem Betrieb. Die Veränderungen in der Arbeitswelt, in der solche Dauerbeschäftigungen selten geworden sind, hat der Gesetzgeber noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die Mitnahme einer Altersversorgung von einem Arbeitgeber zum nächsten ist oft nur mit Einschränkungen möglich.
Wie funktionieren Förderung und Besteuerung?
Bei allen Versicherungslösungen bleiben vier Prozent der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei plus zusätzlich 1.800 Euro. Für Beiträge bis vier Prozent fallen auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage gibt es keine Deckelung der Beiträge. Generell gilt bei allen Formen die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse müssen im Rentenalter den vollen Beitrag an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Allerdings kann niemand wissen, wie hoch die Beiträge in Zukunft sein werden.





