
Pensionskassen bieten ähnliche Leistungen wie Direktversicherungen. In der Regel erfolgt die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente. Auch die Kombination mit Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz ist möglich. Die Pensionskasse übernimmt für den Arbeitgeber die Verwaltung der Betriebsrente in der Anspar- und Auszahlphase. Der Arbeitgeber führt lediglich die Beiträge ab.
In der Regel bieten Pensionskassen die klassische Variante einer Rentenversicherung an, die maximal 35 Prozent des Kapitals in Aktien anlegen darf. Ähnlich der Direktversicherung erhalten Arbeitnehmer eine garantierte Mindestrente, die auf Basis des Garantiezinses berechnet wird. Überschüsse werden gutgeschrieben. Immer häufiger werden auch fondsgebundene Policen angeboten. Ähnlich der Riester-Rente wird hier garantiert, dass beim Renteneintritt zumindest die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Die Rendite hängt von der Fondsentwicklung ab.

Immerhin hat der Pensionskassenvertrag gegenüber der Direktversicherung einen gravierenden Nachteil: Falls man nach einem Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis den Direktversicherungsvertrag privat fortführen will, muß man insoweit keine Sozialversicherungsbeiträge (z. Zt. ca. 17,5 %) auf die späteren Rentenzahlungen leisten. Voraussetzung: Vertrag ist nach dem Ausscheiden auf den Arbeitnehmer umzuschreiben und mit einer neuen Versicherungsnummer zu versehen)
Bei einem Pensionskassenvertrag müssen sie auch bei privater Fortführung immer den vollen Sozialversicherungsbeitrag bezahlen.
Deshalb besser eine Direktversicherung wählen.






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