
Bei dieser Form lagert der Arbeitgeber die Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge nach außen aus. Er bleibt aber gegenüber dem Mitarbeiter in der Haftung. Diese Kassen unterliegen nicht der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht und sind frei in der Wahl ihrer Anlagepolitik. In der Regel werden aber Lebens- oder Rentenversicherungen abgeschlossen. Die Policen können auch Hinterbliebenen- und Invaliditätsabsicherung umfassen.
Die Auszahlung kann als Einmal- oder als Mehrfach-Auszahlung erfolgen. Die Beiträge können arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein und sind nicht steuerpflichtig. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlphase. Einzahlungen sind in unbegrenzter Höhe möglich. Gehaltsumwandlungen haben allerdings den Nachteil, dass einmal getroffene Regelungen nicht mehr verändert werden können. Außerdem ist eine Mitnahme zum nächsten Arbeitgeber nicht vorgesehen.

Im Vergleich zur versicherungsmäßig rückgedeckten Unterstützungskasse ist die pauschal dotierte Unterstützungskasse eine in der Tat interessante Alternative.

Richtig frei in der Kapitalanlageentscheidung ist nur die pauschaldotierte Unterstützungskasse. Besonders interessant sowohl betriebswirtschaftlich als auch steuerlich ist dabei die Möglichkeit der Darlehensvergabe.






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