Altersvorsorge

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Jüngere arbeiten länger: Wann die (volle) Rente ausgezahlt wird

Wer nach 1963 geboren ist, kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Für die Jahrgänge davor greift ein Stufenmodell, das die zusätzliche Arbeitszeit regelt.

Ratgeber Altersvorsorge

  1. Gesetzliche Rentenversicherung
  2. Riester- und Rürup-Rente
  3. Betriebliche Altersvorsorge
  4. Private Altersvorsorge
  5. Rentenauszahlung
  6. Informationen & Anlaufstellen

Für Personen, die vor dem 1.1.1949 geboren sind, liegt das reguläre Rentenalter bei 65 Jahren. Ausnahme: Wer länger als 35 Jahre gearbeitet hat, kann bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Dabei bestehen Sonderregelungen für Schwerbehinderte sowie für ältere Arbeitslose. Frauen, die vor 1952 geboren wurden, müssen nach dem 40. Geburtstag mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben und eine Wartezeit von 180 Monaten erfüllen.

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Für alle Übrigen wird das Renteneintrittsalter angehoben. Diese Anhebung geschieht schrittweise, so dass die nach 1963 geborenen Menschen mit 67 Jahren das Regelrentenalter erreicht haben.

Späte Rente

Wer nach dem 1.1.1949 geboren ist, muss länger arbeiten, um eine abschlagsfreie Altersrente zu kassieren. Der Jahrgang 1951 muss bis 65 Jahren plus fünf Monate arbeiten. Wer nach 1963 geboren ist, kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen.

Geburtsjahr

Zusätzliche Arbeitsdauer (in Monaten)

Renteneintrittsalter

1949 Januar

1

65

1949 Februar

2

65

1949 März – Dezember

3

65

1950

4

65

1951

5

65

1952

6

65

1953

7

65

1954

8

65

1955

9

65

1956

10

65

1957

11

65

1958

12

66

1959

14

66

1960

16

66

1961

18

66

1962

20

66

1963

22

66

1964

24

67

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Eine Ausnahme gibt es: Wer 45 Beitragsjahre aufweist, kann auch künftig abschlagfrei mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Mindestalter für den Bezug von Rente unter Inkaufnahme von Abschlägen beträgt 60 Jahre bei Vorliegen einer Schwerbehinderung und 63 Jahre bei Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit. Jeder Monat, den man früher aus dem Arbeitsleben ausscheidet, kostet 0,3 Prozent Rente.

  • 23.12.2012, 15:00 UhrRDA

    Wäre die gesetzliche Rente in einer echten Selbstverwaltung, dann hätte die Politik sie niemals derart plündern können.
    Auch die angebliche demografische Katastrophe wäre dann niemals so publik geworden. Die Realität ist eine andere geworden: Die gesetzliche Rente wurde massiv gekürzt und jeder soll jetzt privat vorsorgen. Dass sich kapitalgedeckte Systeme Renditesuche in ärmeren Ländern begeben und bei Finanzkrisen ziemlich alt aussehen, wird dabei genauso verschwiegen, wie die exorbitant hohen Verwaltungs- und Vertriebskosten privater Versicherungen.
    Und falls Schäuble denkt, er könne mit der Kürzung der gesetzlichen Renten auch den Bundeszuschuss herunterfahren, so sei er daran erinnert, dass die Menschen dann in die Sozialhilfe bzw. Grundsicherung abgleiten. Dann zahlen eben Bund, Länder und Kommunen.

  • 29.12.2011, 05:19 Uhrhildchen

    Freiwillig rentenversicherte Selbständige sind die Deppen.
    Das Sozialgesetzbuch des Rentenrechts unterscheidet zwischen Pflichtbeiträgen und „Beiträgen“. Pflichtbeiträge betreffen die abhängig Beschäftigten, „Beiträge“ die freiwillig Versicherten. Bei mir sieht das so aus: Geboren 1951, berufstätig seit 1967, seit 22 Jahren selbständig. Seit ich selbständig bin, zahle ich den Mindestbeitrag der Rentenversicherung, bekomme aber trotzdem 5 Monate später meine Rente als ein abhängig Beschäftigter, weil die freiwilligen Beitragsjahre nicht angerechnet werden.
    1967 in den Beruf, voller Rentenanspruch im Jahr 2016. Meine Generation muss, auch ohne einen Tag Arbeitslosigkeit, 49 Jahre arbeiten, um Rente zu bekommen. Ohne eine private Vorsorge könnte man die Sinnkrise bekommen.

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