
Gibt es gravierende Streitigkeiten mit der staatlichen Rentenversicherung, kann gegen Bescheide Widerspruch eingelegt werden. In letzter Konsequenz bleibt der Klageweg. Neben Anwälten können auch unabhängige Versicherungsberater ihre Mandanten vor Gericht vertreten.
Bei privaten Versicherungsverträgen im Rahmen der Altersvorsorge kann bei Problemfällen der Ombudsmann für die private Versicherungswirtschaft eingeschaltet werden. Weitere Informationen unter www.versicherungsombudsmann.de.
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge können Betriebsräte und eventuell auch Gewerkschaften Unterstützung leisten.





