
Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung wurde vor über 100 Jahren als erstes staatliches Rentensystem der Welt eingeführt und erstmals 1956 grundlegend verändert. Bis dahin funktionierte sie nach dem Kapitaldeckungsprinzip: Jeder Versicherungspflichtige führte ein persönliches Rentenkonto und sparte somit sein Alterskapital an. Doch die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er-Jahre und der Zweite Weltkrieg hatten die Reserven dramatisch reduziert. Das Umlageprinzip wurde eingeführt. Seither zahlen die Jüngeren mit ihren Beiträgen die Renten der Älteren.
Das Problem: Durch die Reform gehen demografische Effekte zu Lasten des Systems. Deutschland ist wie die meisten entwickelten Länder mit dem Problem der Überalterung konfrontiert. Ab 2010 gehen die geburtenstarken Jahrgänge, die sogenannten Babyboomer, in Rente. Nach dem Pillenknick der 70er-Jahre rücken immer weniger Beitragszahler nach. Die Folge: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentenempfänger zahlen. Daher sinkt das Leistungsniveau seit Jahren kontinuierlich.
Ende der 70er-Jahre lag die Standardrente eines Durchschnittsverdieners nach Steuern bei rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) ist das Rentenniveau seither um knapp ein Drittel gesunken. Der Durchschnittsrentner des Jahres 2030 kann nur noch mit knapp 38 Prozent seines letzten Bruttogehalts rechnen; nach 2040 werden es 35,6 Prozent sein.
De facto schmälern inzwischen weitere Reformen vor allem die Renten der Jüngeren. So wurde im Jahr 2006 beschlossen, die Regelaltersgrenze für eine Altersrente bis 2029 auf 67 Jahre anzuheben. Wer weiterhin mit 63 Jahren in den Ruhestand will, muss mit mehr als 14 Prozent Abschlag rechnen.
Außerdem müssen Rentner im Gegensatz zu früher Steuern einkalkulieren. Auch hier gelten Übergangsfristen. Wer ab 1960 geboren wurde, muss für einen Teil seiner gesetzlichen Rente sogar doppelt Steuern zahlen – einmal bei der Einzahlung der Beiträge und einmal bei der Rentenauszahlung. Beispiel: Alle ab 1973 Geborenen müssen ihre Rente ab 2040 zu 100 Prozent versteuern. Die eingezahlten Beiträge sind aber erst ab 2025 steuerfrei.
Steuerpflichtige Rentner
Besteuerungsanteil auf die gesetzliche Rente (nach dem Jahr des Rentenbeginns):
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil (in Prozent) |
bis 2005 | 50 |
2006 | 52 |
2007 | 54 |
2008 | 56 |
2009 | 58 |
2010 | 60 |
2011 | 62 |
2012 | 64 |
2013 | 66 |
2014 | 68 |
2015 | 70 |
2016 | 72 |
2017 | 74 |
2018 | 76 |
2019 | 78 |
2020 | 80 |
2021 | 81 |
2022 | 82 |
2023 | 83 |
2024 | 84 |
2025 | 85 |
2026 | 86 |
2027 | 87 |
2028 | 88 |
2029 | 89 |
2030 | 90 |
2031 | 91 |
2032 | 92 |
2033 | 93 |
2034 | 94 |
2035 | 95 |
2036 | 96 |
2037 | 97 |
2038 | 98 |
2039 | 99 |
ab 2040 | 100 |

In the voice of a mariner...
In the voice
of an happy
mariner you
can find the
atmosphere of
a fine sensibility,
and often the
candle of a
loving profile.
Francesco Sinibaldi






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