Altersvorsorge

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Strategien für die Altersvorsorge: Wie die Riester-Rente funktioniert

Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Altersvorsorge. Wie genau sie funktioniert und für wen sie sich lohnt.

Ratgeber Altersvorsorge

  1. Gesetzliche Rentenversicherung
  2. Riester- und Rürup-Rente
  3. Betriebliche Altersvorsorge
  4. Private Altersvorsorge
  5. Rentenauszahlung
  6. Informationen & Anlaufstellen

Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine vom Staat geförderte Altersvorsorge. Während das staatliche System der Rentenversicherung nach dem Umlageverfahren finanziert wird, baut die Riester-Rente auf das Prinzip der Kapitaldeckung. Das heißt: Jeder spart für sich individuell an. Die Riester-Rente wurde eingeführt, um die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus auszugleichen.

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Bei Rentenbeginn können 30 Prozent des Kapitals als Einmalzahlung ausbezahlt werden, der Rest wird verrentet. Einen Riester-Vertrag abschließen können Arbeitnehmer, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen. Aber auch Beamte, Soldaten und Richter können damit sparen. Selbstständige, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können ebenfalls mit der Riester-Rente vorsorgen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss eines Riester-Vertrages. Das kann auch über den Arbeitgeber erfolgen, wobei diese Variante nicht empfehlenswert ist.

Riester-Produkte werfen in der Regel nur geringe Renditen ab. Die staatliche Förderung kann sie jedoch zu einem attraktiven Investment machen. Der maximale Betrag, der per Riester-Rente vom Staat unterstützt wird, liegt bei 2.100 Euro.

Wegen der hohen Kinderzulagen lohnt sich die Riester-Rente vor allen Dingen für kinderreiche Familien. Pro Kind gibt es 185 Euro pro Jahr. Gerade Geringverdiener kommen so auf eine hohe Förderquote. Aber auch für Selbstständige ohne Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung kann Riester lukrativ sein, wenn der Ehepartner einen Minijob ausübt und auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Dann können beide Eheleute die volle Zulage in Anspruch nehmen.

Was passiert, wenn ich arbeitslos werde, mich scheiden lasse oder mich selbstständig mache?

Auch im Falle der Arbeitslosigkeit kann ein Riestervertrag fortgeführt werden. Die Beiträge werden entsprechend reduziert. Auch eine Beitragsfreistellung ist möglich. Der Vertrag ruht, der Sparer muss keine Beiträge leisten. Erhaltene Förderungen gehen nicht verloren. Wer sich selbstständig macht, bekommt dann eine staatliche Förderung, wenn er weiterhin sozialversicherungspflichtig ist. Freiwillige Mitglieder der staatlichen Rentenversicherung kommen dagegen nicht in den Genuss der Förderung.

  • 17.11.2011, 14:34 UhrPOPPER

    Lasst Euch nichts vormachen, die Riester.Rente ist überhaupt nicht attraktiv, außer für die Banken-, Versicherungen und Finanzdienstleister. Man muss steinalt werden, um eine Netto-Rendite zu erwirtschaften. Stirbt man mit 85 kassieren die Anbieter 8-18000 €. Wenn das kein Geschäft ist!! Riester und Rürupp sind geschaffen worden, um die gesetzliche Rente zu schwächen. Denn was jemand in die private Rente einzahlt vermindert seine Bemessungsgrundlage für die gesetzliche Rente (die wird dann geringer ausfallen) und für alle anderen Sozialleistungen. Das Ganze ist rechte Tasche linke Tasche und ein Betrug an den Menschen, die in 30 Jahren in Rente gehen. Aber auch ein Betrug an den Jungen, denn die müssen immer die Rente für die gerade lebende Rentnergeneration erwirtschaften, ob gesetzlich oder privat.

  • 27.04.2011, 16:59 Uhrcorelli

    Die Information bez. der Kinderzulage ist so nicht korrekt. Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden, zahlt der Staat € 300,- jährliche Zulage. Wer keine Kinder hat, kann dafür Steuern sparen.

  • 27.04.2011, 16:57 Uhrcorelli

    Die Information über die Kinderzulage ist so nicht korrekt. Für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren wurden gilt eine staatliche Zulage von € 300,- pro Jahr. - Für Kinderlose gibt es übrigens eine hohe steuerliche Absetzbarkeit, also ist die Riesterrente nicht nur für Familien attraktiv.

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