
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die der Staat unterstützt. Der Vorteil gegenüber Riester: Es können viel höhere Summen angespart werden, die der Staat steuerlich unterstützt. Dafür sind die gesetzlichen Vorgaben für Rürup-Produkte äußerst streng. In der Ansparphase können Sparer einen Teil steuerlich geltend machen und so ihre Steuerschuld mindern. Aus steuerlicher Sicht ist sie vor allem für gut verdienende ältere Selbstständige und Freiberufler attraktiv – vor allem dann, wenn sie weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in eine berufsständische Versorgung einzahlen. Während bei der Riester-Rente zumindest ein Teil des angesparten Kapitals bei Renteneintritt als Einmalbetrag ausbezahlt wird, ist bei Rürup eine Verrentung zwingend vorgeschrieben.
Was passiert, wenn ich einen neuen Job anfange, arbeitslos werde oder mich scheiden lasse?
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags und die Auszahlung des angesparten Kapitals sind nicht vorgesehen. Auszahlungen sind erst ab dem 60. Lebensjahr möglich, eine Verrentung ist zwingend vorgeschrieben. Lediglich die Beitragsfreistellung des Vertrags ist möglich.





