
Seit dem 1. Januar 2010 sind die Banken verpflichtet, Kunden nach jeder Anlageberatung ein Beratungsprotokoll auszuhändigen. Dies gilt nur beim Kauf von Wertpapieren. Bei Tages- oder Festgeldkonten ist ein solches Protokoll nicht vorgeschrieben. Es gibt keine formalen Vorschriften für die Gestaltung. Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass folgende Punkte aufzunehmen sind:
Anlass und Dauer des Gesprächs
für die Beratung relevante Informationen über die persönliche Situation des Kunden
Angaben über besprochenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen
Wünsche und Anlageziele des Kunden
Produktempfehlungen des Beraters und deren Begründung
Das Protokoll muss vom Berater unterschrieben und dem Kunden vor Abschluss eines Geschäfts ausgehändigt werden. Vor Kaufabschluss sollten Kunden auf das Protokoll warten. Dies gilt auch bei einer telefonischen Beratung. Anleger sollten auf Änderung des Protokolls bestehen, wenn sie mit dessen Inhalt nicht einverstanden sind. Bei wichtigen Gesprächen sollten sie eine Begleitung mitnehmen, die im Zweifelsfall als Zeuge aussagen kann.





