
Wandelanleihe: Hier emittieren Unternehmen eine Anleihe, die während einer Laufzeit in Aktien umgetauscht werden kann. Der Anleger erhält dafür einen Zins, der etwas unterhalb der üblichen Kupons von Unternehmensanleihen derselben Qualität liegt. Steigt der Aktienkurs, legt in der Regel auch der Kurs der Anleihe zu. Fällt der Aktienkurs, zieht die Anleihe ebenfalls nach. In diesem Fall kann es lohnen, die Papiere bis zum Ende der Laufzeit zu halten. Dann muss der Emittent die Anleihe zu 100 Prozent tilgen. Doch Vorsicht: Manche Wandelanleihen müssen verpflichtend in Aktien umgetauscht werden.
Hybridanleihen: Diese Papiere sind auf den ersten Blick meist sehr attraktiv verzinst und laufen oft 100 Jahre oder länger. Doch die Konditionen sind heikel: Meist hat der Emittent nach sieben bis zehn Jahren ein vorzeitiges Kündigungsrecht. Ob er dieses ausübt, liegt allein in seinem Ermessen. Will das Unternehmen die Anleihe nicht zurückzahlen, wird der Zinssatz neu festgelegt. Dieser setzt sich etwa aus dem Dreimonats-Euribor und einer – je nach Anleihe unterschiedlich hohen – Risikoprämie zusammen. Die attraktive Zinsausstattung ist zudem mit Vorsicht zu genießen. So sind die Zinszahlungen an bestimmte Unternehmenskennziffern oder an die Auszahlung einer Dividende gekoppelt. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, fällt auch die Zinszahlung aus. In manchen Fällen werden die Zinszahlungen nachgeholt, aber nur, wenn die entsprechenden Vorgaben wieder erreicht werden.
Nachranganleihen: Diese festverzinslichen Wertpapiere bieten in der Regel relativ hohe jährliche Zinszahlungen. Dafür werden die Anleger im Falle einer Insolvenz des Emittenten erst nach den anderen Gläubigern bedient. Im Zweifel gehen sie also leer aus. Die Papiere haben in der Regel eine sehr lange Laufzeit. Der Emittent hat oft das Recht, ab einem vorher festgelegten Zeitpunkt die Anleihe zu kündigen. Der Zinskupon ist bei Nachranganleihen in den ersten Jahren fest, wandelt sich aber meist nach dem ersten Kündigungstermin in einen variablen Zins um. Vor allem Kreditinstitute begeben nachrangige Schuldverschreibungen. Dabei gibt es verschiedene Abstufungen der Nachrangigkeit. Wer investiert, muss wissen: Es besteht kein Gläubigerschutz und kein fester Rückzahlungstermin. Der Emittent legt die Kündigungsmodalitäten fest.
Genussscheine: Halb Aktie, halb Anleihe sind diese ein Instrument der Mezzanine-Finanzierung, weil sie von ihrer Ausgestaltung her weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital zuzuordnen sind. Ein Genussschein nimmt in den meisten Fällen am Verlust der Gesellschaft teil. Die Höhe der Verzinsung kann vom Erreichen von Unternehmenskennziffern abhängig gemacht werden. Die Ausgabe von Genussscheinen unterliegt keinen festen oder gesetzlichen Regeln. So gibt es Genussscheine, die vorzeitig gekündigt werden können. Andere haben eine feste Laufzeit. Genussscheine werden in der Regel nachrangig ausgestaltet. Im Falle einer Insolvenz wird der Genussscheingläubiger erst nach den Forderungen der anderen Fremdkapitalgläubiger bedient. Manche Genussscheine beinhalten das Recht, die Genussscheine zu festgelegten Konditionen in Aktien der Gesellschaft umzutauschen. Andere Papiere sind mit einer Mindestverzinsung ausgestattet. Vor einer Anlage in Genussscheine sind die Emissionsbedingungen genau zu studieren.





