
Viele Banken beraten ihre Kunden selbst nach der Finanzkrise unzureichend. Das geht aus einer Untersuchung der Stiftung Finanztest im Sommer 2010 hervor. Von 23 Anbietern erhielten sechs das Urteil mangelhaft. Kein einziges Institut schnitt mit einer guten Bewertung ab. In mehr als der Hälfte der Fälle händigten die Berater kein Beratungsprotokoll aus – obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Das Problem: Bankberater sind Angestellte des Geldhauses. Oft wird ihnen vorgegeben, welche Produkte sie empfehlen dürfen. Und dabei spielt die Höhe der Provision eine wichtige Rolle.
Umso kritischer sollten Kunden in ein Beratungsgespräch gehen. Ein guter Berater sollte von sich aus Risiken und Interessenkonflikte offenlegen. Empfiehlt er ein Produkt, sollte er auf laufende und einmalige Gebühren hinweisen. Schließlich sollte der Berater erläutern, was aus dem angelegten Geld wird, wenn der Emittent eines Finanzproduktes Insolvenz anmeldet. Ein guter Berater zeichnet sich dadurch aus, dass er sich ausführlich mit der finanziellen Situation seines Kunden beschäftigt und von sich aus auf dessen Wünsche eingeht. Er sollte unaufgefordert nach der Risikobereitschaft, dem Ziel, dem Anlagehorizont und dem Zweck der Geldanlage fragen. Und schließlich übt ein seriöser Berater niemals Zeitdruck aus. Er macht von sich aus mehrere Vorschläge und gibt dem Kunden Zeit für seine Entscheidung.
Welche Kosten muss mir der Berater offenlegen?
Der Berater ist verpflichtet, über die Gebühren eines Produktes zu informieren. So muss er zum Beispiel Angaben zum Ausgabeaufschlag, zu laufenden Verwaltungsgebühren und zu Depotgebühren machen. Schließlich muss er darauf hinweisen, wenn seine Bank eine Vermittlungsprovision kassiert. Oft fließt zum Beispiel beim Verkauf eines Fonds ein Großteil des Ausgabeaufschlags an das Geldhaus. Dazu kommt noch einmal eine Provision aus der jährlichen Verwaltungsgebühr. In der Fachsprache heißen solche Provisionen Rückvergütungen.





