
Welche Energiesparwerte sollte ein Neubau erfüllen?
Je besser ein Gebäude isoliert ist, desto weniger Energie verbraucht es zum Heizen. Welche Anforderungen ein Haus in dieser Hinsicht mindestens erfüllen sollte, regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die entscheidende Bezugsgröße ist dabei der Primärenergiebedarf, also die Energie, die zum Heizen von Räumen und Wasser nötig ist. Neue Häuser dürfen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten.
Um den maximalen Jahres-Primärenergiebedarf für einen Neubau zu berechnen, wird ein Gebäude gleichen Zuschnitts und gleicher Nutzfläche und Ausrichtung zum Vergleich herangezogen. Die Wärmedämmwerte für Dach, Wände und Decken, die bei der Kalkulation zugrunde gelegt werden, gibt die Energieeinsparverordnung ebenfalls vor.
Welche Tücken stecken in Altbauten?
Wer einen Altbau kauft, sollte sich nicht auf den ersten Eindruck verlassen. Gerade Laien entgehen viele Schwachstellen und oft kennt selbst der Besitzer die Mängel im eigenen Haus nicht. Denn die Schäden sind versteckt: Seltsame Gerüche, blätternder Putz, Feuchtigkeit am Fensterrahmen, eine sich leicht wellende Tapete können auf ernste Bauschäden hinweisen. Unter Umständen verbergen sich dahinter verrottete Außenabdichtungen, defekte Rohre, Schimmel oder durchfeuchtete Dämmstoffe.
Es ist daher sinnvoll, vor Vertragsabschluss einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Er kann bei sorgfältiger Untersuchung des Gebäudes beurteilen, ob es seinen Preis wert ist oder nicht. Die Kosten für ein Gutachten hängen von der Größe der Immobilie und Alter ab und belaufen sich bei einzelnen Häusern auf 1.000 bis 1.500 Euro. Im Zweifelsfall ist das jedoch gut investiertes Geld, wenn sich damit böse Überraschungen vermeiden lassen.
Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind bei den Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern erhältlich – auch im Internet. Unter www.svv.ihk.de stellen die Industrie- und Handelskammern eine bundesweite Datenbank zur Suche von Sachverständigen zur Verfügung.





