
Für wen lohnt sich Wohn-Riester?
Mit der Riester-Rente fördert der Staat die Altersvorsorge. 2002 hat der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester dieses Instrument eingeführt, um dem privaten Vermögensaufbau fürs Alter einen Schub zu geben. Seit 2008 ist es möglich, auch in eine Immobilie zu sparen - über den sogenannten Wohn-Riester, wie die Eigenheimrente landläufig genannt wird. Denn die eigenen vier Wände können die finanzielle Sicherheit im Alter erhöhen. Wohn-Riester rechnet sich vor allem für junge Familien mit steigendem, mittlerem Einkommen.
Wer darf riestern?
Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum berechtigten Personenkreis gehören im Prinzip diejenigen, für die Beiträge in die staatliche Rentenversicherung eingehen:
Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer (einschließlich der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes)
Wehr- und Zivildienstleistende
Erziehende (in Elternzeit) bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes
Bezieher von rentenversicherungspflichtigen Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I/II
Richter, Beamte, Berufs- und Zeitsoldaten
Rentenversicherungspflichtige Selbstständige wie zum Beispiel Handwerker
Landwirte, die in der landwirtschaftlichen Alterskasse pflichtversichert sind
Geringfügig Beschäftigte, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten
Förderfähig sind nur Verträge, die auf einen konkreten Nachfrager lauten. Sind beispielsweise beide Ehepartner Darlehensnehmer, so ist dieser Kredit nicht förderfähig. Allerdings darf der Ehepartner Mitinhaber der Immobilie sein.
Was wird gefördert?
Mit dem Eigenheimrentengesetz vom 1.8.2008 will die Regierung explizit den Erwerb selbst genutzter Immobilien unterstützen. Bau oder Kauf eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung fallen genauso unter die Förderung wie der Anteilserwerb in einer Wohnungsgenossenschaft, ein lebenslanges Dauerwohnrecht (Nießbrauch) sowie der Ausbau einer eigenen Wohnung im eigenen Mehrfamilienhaus. Ferien- oder Wochenend- oder andere Zweitwohnungen sind ausgenommen, nur der Erstwohnsitz wird anerkannt.
Wie hoch sind die Zulagen?
Grundzulage: Ab 2008 beträgt die jährliche Grundzulage pro Person 154 Euro. Wollen beide Ehepartner diese Zulage erhalten, so müssen sie jeweils einen eigenen Vertrag abschließen
Kinderzulage: Ist das Kind ab 2008 geboren, beträgt die jährliche Zulage 300 Euro. Für davor geborene Kinder bleibt es bei einer jährlichen Summe von 185 Euro. Die Kinderzulage endet mit dem Bezug des Kindergeldes.
Berufseinsteigerzulage: Für Berufseinsteiger winkt eine einmalige Extraprämie von 200 Euro. Sie dürfen bis zum Jahresbeginn des Vertragsabschlusses ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Achtung: Die vollen Zulagen erhält nur, wer auch den Mindesteigenbeitrag zum Wohn-Riester leistet. Dieser Mindesteigenbetrag beträgt seit 2008 genau vier Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen. Nach oben ist der Beitrag gedeckelt, die Grenze liegt bei 2.100 Euro. Der Mindestbetrag ist mit 60 Euro festgesetzt. Zahlt jemand weniger, so werden ihm die Zulagen anteilig gekürzt.





