
Die schlechte Nachricht vorweg: Seitdem die Eigenheimzulage gestrichen wurde, gibt es keine Möglichkeit mehr, das Finanzamt am Kauf der selbst genutzten Immobilie zu beteiligen – außer dem Wohn-Riester.
Eine Ausnahme bietet der Kauf eines unsanierten Denkmals. Ist der Käufer offiziell für die Modernisierung verantwortlich, so kann er folgendes beim Finanzamt geltend machen: In den ersten acht Jahren jeweils neun Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent der Modernisierungskosten, die in Zusammenhang mit dem Denkmalschutz entstanden sind. Hierbei muss der Bauherr strenge Bauauflagen beachten. Und der Mehraufwand darf selbstverständlich nicht die gesamte Rentabilität des Vorhabens vergessen lassen.

Wie sich die Förderung bei Denkmälern auswirkt, zeigt ein Beispiel mit Modernisierungskosten in Höhe von 200.000 Euro. Zieht der Käufer selbst ein, könnte er zehn Jahre lang jährlich 18.000 Euro steuermindernd geltend machen. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent summiert sich der Vorteil auf 75.600 Euro. Der Bauherr könnte diese Ersparnis zur außerplanmäßigen Tilgung nutzen. Beim Kredit ist daher auf eine ausreichend hohe Option auf Sondertilgung sowie eine Zinsbindung von 15 Jahren zu achten.
Welche Vorteile haben Vermieter zusätzlich?
Wer seinen denkmalgeschützten Altbau vermietet, kann den Steuereffekt noch erhöhen. Risikoaffine Vermieter tilgen ihr Darlehen endfällig. Bis dahin zahlen sie nur die Zinsen, die sie beim Finanzamt geltend machen können. Alle Überschüsse, die ihnen aus den Mieteinnahmen abzüglich Zinszahlungen plus steuerliche Sonderabschreibungen verbleiben, können sie nun anlegen. Allerdings ist diese Möglichkeit nur für kundige Geldanleger geeignet, die sich zudem gut auf dem Immobilienmarkt auskennen.
Abgesehen von diesem Steuersparmodell können Vermieter wie gehabt von den Mieteinnahmen Werbungskosten und weitere Abschreibungen abziehen.





