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Kündigungsgründe: Wann der Hausfrieden empfindlich gestört ist

Wesentlich häufiger als Mietschulden oder Nebenkostenabrechnungen beschäftigt die Gerichte das Thema Hausfrieden. Was Mieter tunlichst vermeiden sollten, um keine Kündigung zu riskieren.

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Wesentlich häufiger als etwa Mietschulden oder Nebenkostenabrechnungen beschäftigt die deutschen Gerichte das Thema Hausfrieden. Wird dieser von einer Mietpartei gestört, so droht ein abruptes Vertragsende. So billigte etwa das Landgericht Berlin eine fristlose Kündigung, weil der Vermieter vom Mieter eine SMS mit Schimpfwörtern wie "dumme Kuh" erhalten hatte (Az.: 63 S 410/04). Auch heftige Schimpftiraden gegen andere Hausbewohner können ohne weitere Abmahnung zur rechtskräftigen Kündigung der Mietwohnung führen, wie das Landgericht Coburg entschied (Az.: 32 S 85/08).

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Wer zudem in einem Mietshaus nachts laut Musik hört und damit andere Mieter stört, riskiert ebenfalls eine fristlose Kündigung. Im konkreten Fall hörte ein Mieter wiederholt zu später Stunde Musik und ließ sich auch durch eine Abmahnung nicht davon abbringen. Da sich die Beschwerden der anderen Bewohner des Hauses häuften, kündigte ihm der Vermieter schließlich fristlos. Zu Recht, befand das Amtsgericht Coburg (Az.: 11 C 977/07), bestätigt vom Landgericht Coburg (Az.: 32 S 1/08).

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