Immobilien

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Mietvertrag: Bei welchen Angaben Mieter ehrlich sein müssen

Wohnungsinteressenten müssen gegenüber dem Vermieter nicht alles preisgeben, doch in einem Punkt ist Ehrlichkeit geboten: den Finanzen. Wer falsche Angaben macht, muss mit Konsequenzen rechnen.

Ratgeber Immobilien

  1. Kaufen und Bauen
  2. Finanzierung
  3. Mietrecht
  4. Fallstricke für Mieter
  5. Steuertipps für Vermieter
  6. Rechner

Mietinteressenten dürfen gegenüber dem Vermieter grundsätzlich keine falschen Aussagen über ihre finanzielle Situation machen. Kommt ein Vertrag nur deshalb zustande, weil der Vermieter aufgrund falscher Angaben glaubt, sein Mieter sei zahlungsfähig, so kann er sogar die Räumung der Wohnung verlangen. Dass der Vertrag in einem solchen Fall wegen arglistiger Täuschung nichtig ist, hat das Amtsgericht Leer entschieden (Az.: 70 C 1237/08). Auch das Landgericht Itzehoe schließt sich dem an (Az.: 9 S 132/07): Gibt ein Mieter dem neuen Vermieter eine wirtschaftliche Selbstauskunft, so darf er nicht lügen, denn diese Angaben sind wesentlich für das Mietverhältnis und die Frage, ob der Mieter in der Lage sein wird, die vereinbarte Miete zu zahlen.

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