
Welche Leistungen bieten gute Tarife?
Fernseher, Teppiche, Möbel, teure Haushaltsgeräte: Diese Police versichert das bewegliche Eigentum, das in der Wohnung und in den Nebenräumen untergebracht ist. Versichert sind Schäden, die durch Feuer, Blitz, Explosion und Implosion, Diebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel, sogar durch den Absturz von Luftfahrzeugen entstehen.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf die Wohnung. So ist auf Reisen das Gepäck in gewissen Umfang mitversichert. Auch wenn Kinder studieren und vorübergehend in einer Wohngemeinschaft leben, ist ihr Eigentum „außenversichert“, solange kein eigener Haushalt gegründet wurde. Der Schadenersatz ist allerdings auf zehn Prozent der Versicherungssumme der Hausratpolice begrenzt.
Gegen einen Aufpreis können Versicherte Vertragselemente wie den Diebstahl von Gartenmöbeln oder Fahrrädern einschließen.
Wo drohen gefährliche Deckungslücken?
Auch in der Hausratsversicherung gilt es, das Kleingedruckte sorgfältig zu lesen:
Wie kann ich kündigen?
Eine Hausratversicherung kann zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Frist beträgt normalerweise drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Ansonsten verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Länger laufende Verträge sind nach dem Versicherungsvertragsgesetz ebenfalls erstmals nach Ablauf des dritten Jahres kündbar. In der Regel ist hier eine Frist von drei Monaten einzuhalten. Wer also zum 1.1. aus dem Vertrag aussteigen will, dessen Kündigung muss dem Versicherer bis zum 30. September des Vorjahres vorliegen.
Eine außerordentliche Kündigung ist nach einer Prämienerhöhung ohne eine gleichzeitige Verbesserung der Leistungen möglich. Hier muss innerhalb eines Monats nach dem Eingang der Mitteilung gekündigt werden. Auch wenn ein Schaden eingetreten ist, kann spätestens einen Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens gekündigt werden. Der Vertrag wird dann frühestens mit sofortiger Wirkung und spätestens zum Ende des Versicherungsjahres beendet.
Wer kündigen will, sollte dies grundsätzlich schriftlich tun. Und zum Nachweis, dass das Kündigungsschreiben auch fristgemäß bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen ist, empfiehlt sich die Versendung per Einschreiben mit Rückschein.
Auch hier gilt: Versicherungsnehmer achten auf einen lückenlosen Versicherungsschutz. Die neue Versicherung sollte bereits laufen, wenn die alte Police endet.





