Versicherung

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Versicherungsberatung: Was einen Vermittler von einem Makler unterscheidet

Wer eine Versicherung abschließen will, kann das über einen Makler oder einen Vermittler tun. Aber was genau unterscheidet die beiden voneinander? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Wie der Versicherungsberater ist auch der Versicherungsmakler weder Angestellter noch Vertreter eines Versicherungsunternehmens. Er arbeitet damit prinzipiell unabhängig von einzelnen Gesellschaften. Auch er muss – im Gegensatz zum Agenten oder Versicherungsvermittler – die Interessen des Kunden wahrnehmen.

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Aber auch der Makler wird bei einer erfolgreichen Vermittlung vom Versicherungsunternehmen bezahlt. Grundlage des Mandats ist ein Versicherungsmaklervertrag. Während der Vermittler dem Kunden nur Auskunft auf Fragen schuldet, geht die Rechtsprechung beim Makler von einem Vertrauensverhältnis zwischen Makler und Kunden aus. Er haftet im Falle einer Falschberatung und muss eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können, die bei Fehlern einspringt. Der Makler muss zudem ausgebildeter Versicherungskaufmann sein.

Bei den Versicherungsvermittlern unterscheidet man in Einzel- und Mehrfachagenten. Der Einzelagent ist vertraglich an ein Versicherungsunternehmen gebunden und verkauft ausschließlich dessen Produkte. In der Regel erhält er von der Versicherung Provisionen und wird meist nur von der Gesellschaft geschult, deren Produkte er anbietet. Der Mehrfachagent vertreibt wie der Makler Produkte mehrerer Gesellschaften.

In Deutschland ist für alle Vermittler eine Registrierung vorgeschrieben. Jeder Vermittler muss sich als gebunden (Einfach- oder Mehrfachagenten) oder ungebunden (neutral) in einer zentralen, öffentlichen, via Internet zugänglichen Datenbank registrieren. Unter http://www.vermittlerregister.info können Interessierte den Status von Versicherungsexperten nachschlagen.

  • 07.05.2012, 16:16 UhrEJR-1

    Es ist schlichtweg falsch, dass ein Versicherer den Makler bezahlt.
    Der Makler erhält eine Courtage, die in der Prämie enthalten ist, deren
    Höhe der Versicherer dem Makler bekannt gegeben hat.
    Der Versicherer überweist nach Erhalt der Zahlung des Kunden den Courtageanteil an der Prämie dem Versicherungsmakler.
    Der Kunde also bezahlt den Makler!
    MfG
    EBERHARD JULIUS RÜDIGER, Versicherungsmakler

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