Anleger- und Verbraucherrecht

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Abmahnflut: Verbraucherschützer fordern mehr Schutz im Internet

Das geplante „Anti-Abzocke“-Gesetz halten die Verbraucherzentralen für eine Mogelpackung. Es gebe zu viele Schlupflöcher für Anwälte. Effektiver Kampf gegen den Abmahnwahn sehe anders aus, mahnen Verbraucherschützer.

Das „Anti-Abzocke-Gesetz“ soll Verbraucher vor Abmahnwellen im Internet schützen. Quelle: dpa
Das „Anti-Abzocke-Gesetz“ soll Verbraucher vor Abmahnwellen im Internet schützen. Quelle: dpa

BerlinDie Verbraucherzentralen fordern einen besseren Schutz der Internetnutzer vor überteuerten Massen-Abmahnungen. Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung sei „eine Mogelpackung“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Gerd Billen. „Sie macht Ausnahmen zur Regel.“

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Hintergrund ist das Limit, wonach Anwälte privaten Nutzern künftig für erste Abmahnungen wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik höchstens 155,30 Euro berechnen dürfen. Diese Begrenzung soll aber nicht greifen, falls dies „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist.

Strengere Regeln gegen Verbraucher-Abzocke

  • Wie soll unerwünschte Telefonwerbung erschwert werden?

    Nach den Plänen des Justizministeriums sollen solche telefonisch angebotenen Verträge künftig nur gültig sein, wenn sie danach per E-Mail oder Fax schriftlich abgeschlossen werden. Unerlaubte Telefonwerbung soll mit bis zu 300.000 Euro statt zuvor 50.000 Euro geahndet werden. Verbraucherschützer bemängeln jedoch, dass sich die Regel der schriftlichen Bestätigung nur auf Glücksspielangebote beziehe. Sie sollte aber auch für andere Verträge gelten, fordern sie.

  • Was soll sich bei Inkassofirmen ändern?

    Schon lange prangern Verbraucherschützer unseriöse Praktiken bei einigen Inkassounternehmen an. Von 4000 Beschwerden über solche Firmen waren 99 Prozent berechtigt, stellte der Bundesverband der Verbraucherzentralen Ende 2011 fest. In rund der Hälfte der ausgewerteten Fälle verlangten Inkassounternehmen „nicht nachvollziehbare Gebühren, Auslagen oder Zinsen“, berichten die Verbraucherzentralen.
    Das Justizministerium will Inkassounternehmen künftig verpflichten, auf Anfrage genau zu erklären, wie die Forderung und mögliche Gebühren zustande gekommen sind. Zudem sollen sie strenger überwacht werden.

  • Wie viel darf eine Abmahnung in Zukunft kosten?

    Einige Anwälte haben Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen als Geschäftsmodell entdeckt, beklagen Politiker und Verbraucherschützer. Dabei geht es meist um illegal heruntergeladene Musik, Filme oder Computerprogramme. Die Höhe der Abmahnung bemisst sich bisher an dem festgestellten Streitwert und kann durchaus mehrere hundert oder sogar mehrere tausend Euro betragen. Eben dieser Streitwert soll jetzt begrenzt werden.
    Damit sollen Anwälte privaten Nutzer bei der ersten Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen. Wer wiederholt abgemahnt wird oder für gewerbliche Zwecke Inhalte tauscht und herunterlädt, muss weiter mit hohen Gebühren rechnen.

  • Was halten Verbraucherschützer davon?

    Verbraucherschützern halten 155 Euro noch für zu teuer: Abmahngebühren für Privatnutzer sollten auf weniger als 100 Euro beschränkt werden, forderte der Vorstand des Verbraucherzentralen Bundesverbands, Gerd Biller. Außerdem sei die Trennung zwischen gewerblicher und privater Urheberrechtsverletzung bei Downloads im Netz schwierig.
    So bewerteten Gerichte das Hochladen von Musik in Online-Tauschbörsen als gewerblich, obwohl die Nutzer dadurch meist kein Geld verdienen. Allerdings werden Musik und Filme in Tauschbörsen zumeist auf einen Schlag Hunderten oder Tausenden Nutzern zugänglich gemacht. Biller forderte, dass die private Nutzung von Inhalten allgemein neu geregelt wird und so mehr Sicherheit für Verbraucher entsteht.

  • Wann soll der Gesetzentwurf verabschiedet werden?

    Laut Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger soll der Entwurf wahrscheinlich am 6. Februar im Kabinett beschlossen werden. Danach berät das Parlament. Das Gesetz soll dann noch vor der Bundestagswahl im Herbst verabschiedet werden.

Laut Gutachten im Auftrag des vzbv dürfte die Ausnahme in mehr als drei Viertel der aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen geltend gemacht werden können. Grund sei die offene und auslegbare Ausnahmeregelung. Sie könnte die meisten Fälle etwa bei Kinofilmen, Fernsehserien, Musikalben und Musiksingles betreffen. „Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag die Schutzlücke schließen“, forderte Billen. Bisher berechnen Anwälte für solche Abmahnungen teils mehrere hundert Euro.

„Ein Gesetz, das aufgrund diverser Ausnahmetatbestände selten greift, ist kein wirkungsvoller Verbraucherschutz vor überteuerten Abmahnungen“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde (Grüne). Das sogenannte Anti-Abzocke-Gesetz biete Abmahnanwälten viel zu viele Schlupflöcher. Daher habe Baden-Württemberg über den Bundesrat Verbesserungsvorschläge für das Gesetz eingebracht. „Es gilt die Schutzlücken zu schließen. Außerdem müssen die Abmahnkosten runter“, forderte Bonde.

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