
DüsseldorfViele Bankkunden bemerken bei ihrem Beratungsgespräch ein erstaunliches Phänomen. Bei der Kaufempfehlung zeigt sich der Banker noch eloquent und wortgewandt. Auf die Frage nach seiner Provision zeigt sich der Berater jedoch verschlossen und abweisend.
Wie groß die Mängel bei der Transparenz der Geldhäuser bei ihren Kick-Backs, laufenden Vergütungen oder Vertriebsanreizen tatsächlich sind, belegt jetzt eine Untersuchung der Verbraucherzentralen. Zwei von drei Banken und Sparkassen missachten demnach gegenüber ihren Kunden die Pflicht zur Offenlegung von Provisionen.
Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verweigert die Mehrzahl der Institute die Auskunft gänzlich oder informiert unzureichend. Nur in zwei Prozent der Antworten auf Kundenanfragen legten die Banken ihre Provisionen vollständig offen. „Die Argumentation der Banken, die Anfragen abweisen, ist oft fadenscheinig und juristisch haltlos“, sagt Gerd Billen, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).
Der Zentralen Kreditausschuss (ZKA) erklärt dagegen, dass Banken und Sparkassen bereits bei Geschäftsabschluss alle Zuwendungen offenlegen würden. Entgegen der Auffassung des VZBV könne nicht ohne weiteres von einem Auskunftsanspruch nach Geschäftsabschluss ausgegangen werden.
Das Provisionsgeschäft ist für die Banken durchaus einträglich. In der Untersuchung wurden pro Jahr und Kunde Provisionen in Höhe von durchschnittlich 667 Euro ausgewiesen.
Einmalige Vergütung für die Vermittlung, abhängig vom Volumen. Bei Aktienfonds oft fünf Prozent. Es folgen die wichtigsten Provisionen als Glossar. Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Einmalige Vergütung für die Vermittlung, abhängig vom Volumen. Bei Zertifikaten oft zwei Prozent. Ob eine Offenlegungspflicht besteht ist strittig.
Laufende Vergütung auf den vermittelten Bestand, abhängig vom Volumen. Bei Aktienfonds oft zwischen 0,5 Prozent und 1,0 Prozent pro Jahr.
Zusätzliche einmalige Vergütung, abhängig vom Gesamtjahresabsatz. Im Beispiel eines Zertifikats der LBBW (LB0G30) "0,10 Prozent bis 0,27 Prozent des Gesamtabsatzes". Im Versicherungsvertrieb gibt es ähnliche Zahlungen, einmalig als Abschlussprovision und laufend als Bestandsprovision.
Die Verbraucherzentralen werteten 280 Kundenanfragen an die Banken und 172 Antwortschreiben der Institute aus. Zuvor hatten sie mit der Initiative „Finanzmarktwächter“ Bankkunden dazu aufgerufen, von ihren Instituten eine Auflistung der Provisionen für ihre Wertpapiere zu verlangen.
Die Auswertung zeigt: Bei Anfragen zu Provisionen wimmeln Banken ihre Kunden ab. In 79 der 172 Schreiben verweigerten die Banken explizit eine Offenlegung der Provisionen. In 15 Fällen gingen die Antworten an den Fragen der Verbraucher vorbei. Vier Sparkassen und Volksbanken wiesen die Anfragen ohne jede Begründung zurück. Andere Institute verlangen ohne rechtliche Grundlage eine Gebühr für die Beantwortung der Fragen.
In einer Aktion der Verbraucherzentralen haben Bankkunden ihre Institute darum gebeten, die Provisionen für Wertpapiergeschäfte öffentlich zu machen. In 16 von 172 ausgewerteten Antwortschreiben lehnten die Banken ohne Begründung ab. Und das obwohl die Kunden ihr Anliegen in jedem zweiten Fall mehrfach vortrugen.
Quelle: Verbraucherzentrale Initiative Finanzmarktwächter.
In 15 von 172 Fällen beantwortet die Bank in ihrem Antwortschreiben nicht konkret die Fragen zur Provision. Besonders ärgerlich: Einige Banken verlangen eine Liste der Wertpapiere im Depot. Wenn der Kunde die Liste geliefert hat, erhält er immer noch keine Auskunft. Das kam in elf Fällen vor. Bei diesem Punkt rügen die Verbraucherzentralen vor allem die Commerzbank.
In 79 der 179 Fällen verweigerten die Banken dien Auskunft vollständig, in 13 weiteren Fällen zumindest teilweise. Die Banken führen verschiedene Argumente an.
In 25 Prozent der Fälle erklären die Banken, dass es sich um ein Festpreisgeschäft gehandelt habe. Im Gegensatz zu Kommissionsgeschäften, bei denen laut BGH-Rechtssprechung Auskunftspflicht besteht (BGH XI ZR 56/05), besteht bei Festpreisgeschäften bislang keine Offenlegungspflicht. Bei diesem Punkt rügen die Verbraucherzentralen vor allem die Targobank.
Mit dem Argument der Verjährung lehnen in 17 von 179 Fällen eine Auskunft ab. Laut Verbraucherschützern ist dieses Argument juristisch fraglich, da die Verjährung erst mit dem erstmaligen Erbeten der Auskunft beginnt. Der Auskunftsanspruch könne erst dann verjährt sein, wenn die Auskunft vorvertraglich erteilt wurde.
In 17 von 179 Fällen verweisen die Banken darauf, dass sie die Informationen bereits vorn Vertragsschluss gegeben hätten. Eine weitere Auskunft lehnen sie ab. Den Beleg dafür können aber nur zwei Banken führen. Die Verbraucherschützer erwähnen in diesem Punkt die Commerzbank und die Sparkasse Witten.
Die Kunden sollen sich dien Informationen selbst zusammensuchen, finden die Banken in 26 der 179 Antwortschreiben. Das können sie etwa in Prospekten, Internetseiten oder den Bögen des Wertpapierhandelsgesetzes. Die Verbraucherschützer monieren aber, dass Kunden die Information in der Praxis kaum nachvollziehen können. Prozentangaben müssten etwa auf einzelne Wertpapieranlagen umgerechnet werden. Bei schwankenden Fondsvermögen wäre das kaum nachvollziehbar. Auch in diesem Punkt nennen die Verbraucherschützer die Targobank.
Die Berliner Sparkasse, Sparkasse Märkisches Sauerland, Kreissparkasse Heinsberg und Volksbank Ruhr Mitte verweigerten laut Verbraucherzentralen die Auskunft ohne Nennung von Gründen. "Im konkreten Fall, musste eine Auskunft nicht erfolgen", rechtfertigt sich die Volksbank Ruhr Mitte. In anderen Fällen sei das Institut gerne zur Auskunft bereit.
Drei Institute wollten nur Auskünfte geben, wenn sie die Kunden die Kosten dafür erstatten. Laut Verbraucherschützern sind solche Ansprüche bei gesetzlich garantierten Auskunftsrechten unangemessen. Die Verbraucherzentralen nennen in diesem Punkt die Badische Beamtenbank, Volksbank-Raiffeinsenbank Passau, Volksbank Bautzen.
Sie hätten die Provision nicht „aus einem Auftrag“ sondern „bei Gelegenheit“ erlangt - das erklären die Deutsche Apotheker und Ärztebank, die Kreis- und Stadtsparkasse Kaufbeuren sowie die Volksbank Eisingen. Daher bestehe keine Auskunftspflicht. Die Apobank verweist auf ein Rechtsgutachten in einer Fachzeitschrift.
Die Commerzbank, Norddeutsche Landesbank sowie Hannoversche Volksbank Mellendorf verweisen laut Verbraucherschützern auf die europäische Finanzmarktrichtlinie MIFID. Die sei erst seit Ende 2011 in Kraft, davor gebe es keinen Auskunftsanspruch. Die Verbraucherschützer halten die Argumentation für fragwürdig, da es schon früher eine entsprechende BGH-Rechtssprechung gab.
Die Commerzbank und Donner & Reuschel verwiesen darauf, dass der Aufwand nicht gerechtfertigt sei.
Da kein Anspruch auf Regress bestünde, lehnten laut Studie die Volksbank Stein Eisingen und die Raiffeisenbank Frechen-Hürth den Kundenwunsch ab. Laut Verbraucherschützer besteht aber ein Anspruch auf Auskunft unabhängig von einer möglichen Auskehrung.
Einige Institute verhaspeln sich mit der Juristerei. Die Sparkasse Südwest beruft sich laut Verbraucherschützern auf Verjährung und nennt eine Norm im Wertpapierhandelsgesetz, die es nicht mehr gibt. Die Nord LB erklärt, dass ein Anspruch nur bestehe, wenn die Gefahr bestünde, dass die Bank in einen Interessenkonflikt geraten könne. Die Verbraucherschützer weisen die Argumentation mit Hinweis auf BGH-Rechtsprechung zurück. Laut Verbraucherschützer ignoriert auch die Antwort des Sparkassenverbandes Lippe höchstrichterliche Urteile. Dien Kreissparkasse Ostalb verweist auf eine Aufbewahrungspflicht von drei Jahren. Tatsächlich beträgt die Frist für Banken aber zehn Jahre.
An den Schalthebeln der Macht sitzen die Notenbanker.
Hier legt man fest, wer regiert
oder wie die Wirtschaft läuft.
Schulden??
Was istd as
Das Geld komtm von den Notenbanken, die (eigentlich) dem Staat unterliegen. Über den Umweg der Banken leiht sich also der Staat das Geld bei sich selbst.
Man muss schon echt "alternativ begabt" sein, wenn man den ganzen Unsinn um die Schuldenkrise glaubt.
Fact ist, eine Krise muss her, damit man:
unsere Gesetze verschärfen kann
kleine Banken immer mehr reguliert
das blöde Volk endlich wieder schreit, "gebt uns das europäische Finanz-Ministerium"
Die werden uns so lange mit Krisen weich klopfen, bis endlich alle schreien
Frau Merkel: "Wollt Ihr die TOTALE EU-DIKTATUR ?"
Das gut informierte Volk: "Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa"
Wer schützt eigentlich die Verbraucher vor den Verbraucherschützern? Es gibt eine gestzliche Grundlage während des Beratungsgesprächs alle Back-Up´s offen zu legen und der folgen wir Banker auch, sonst gefährden wir die Grundlage unseres Geschäfts. Also einmal wieder alles Schwachsinn, was die angeblichen Schützer uns vorwerfen. Die suchen nur Einnahmequellen und alle fallen drauf rein!
gut gesagt!
wem keine Beratung etwas wert ist, kann sich auf eigenes Risiko (Thema: Haftung / Dokumentation) gern im WWW etwas suchen. am besten etwas was 15% Rendite verspricht:)





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