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BaFin: Finanzaufsicht rügt Qualität des Beraterprotokolls

Die Bundesregierung will Bankkunden mit vorgeschriebenen Protokollen vor Falschberatung schützen. Offenbar setzen die Institute die Regelung in der Praxis jedoch nur unzureichend um: Vielfach lasse sich der tatsächliche Inhalt des Gesprächs und der Wille des Kunden nicht aus dem Beratungsprotokoll entnehmen, kritisiert die BaFin.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn: Viele Protokolle sind unvollständig. Quelle: dpa
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn: Viele Protokolle sind unvollständig. Quelle: dpa

BERLIN. Die Finanzaufsicht BaFin ist mit den Beratungsprotokollen in der Finanzbranche nicht zufrieden. Nach einer Analyse von 1100 Protokollen, die 190 Institute erstellt haben, sieht BaFin-Exekutivdirektor Karl-Burkhard Caspari "Verbesserungsbedarf". Die Aufsicht will nun mit den Bankenverbänden, Verbraucherschützen und Wirtschaftsprüfern über den Einsatz der seit Jahresbeginn verpflichtenden Protokolle in der Praxis reden.

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Aus den Formularen ließen sich der tatsächliche Inhalt des Gesprächs und der Wille des Kunden vielfach nicht ablesen, sagte Caspari gestern in Bonn. "Wir kritisieren vor allem, dass die vom Kunden geäußerten wesentlichen Anliegen nicht immer in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise dokumentiert werden."

Die BaFin stellte fest, dass die Protokollvordrucke bei 15 Kreditinstituten und 37 Finanzdienstleistern unvollständig waren. Zudem rügt die BaFin, dass die Vordrucke nur vorformulierte Antwortmöglichkeiten vorsahen. Es habe keine Möglichkeit gegeben, Informationen über die persönliche Situation des Kunden und seine individuellen Anliegen zu ergänzen. In anderen Fällen seien entsprechende Freitextfelder nicht genutzt worden.

Nicht einverstanden ist die BaFin mit der Praxis der Kreditinstitute, vom Kunden zu verlangen, das Protokoll zu unterschreiben. Ein Viertel der Institute gehe sogar so weit, die Ausführung des Wertpapiergeschäfts abzulehnen, wenn der Kunde nicht unterschreibe. Nach Ansicht der BaFin dürfen weder die Anlageberatung noch die Erstellung und Aushändigung des Protokolls von der Kundenunterschrift abhängig gemacht werden.

Die Bundesregierung will Bankkunden mit den Formularen vor Falschberatung schützen. In den Protokollen müssen der Anlass und die Dauer der Beratung, die persönlichen Umstände und die Wünsche des Kunden sowie die Empfehlungen des Beraters niedergelegt werden.

  • 06.05.2010, 16:08 UhrAnonymer Benutzer: pengertz

    beratungs- ääh Verkaufsgespräche aufzeichnen, Kunden Tonträger mitgeben und "Aus die Maus". Wäre alles so einfach. Allerdings hätten mit dieser Regelung die bankster äußerst schlechte Karten - deshalb kommt diese Regelung auch nicht

  • 05.05.2010, 15:13 UhrAnonymer Benutzer: Thomas Fuegner

    WAS EiN SHMARRN!
    Es wird der bürger wie der berater weiter entmündigt. Die Protokolle ersetzen weder Verantwortung der berater für kundengerechte Angebote noch die Verpflichtung des Kunden, sorgfältig zu prüfen, was ihm da empfohlen wird.

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